Selbsteinbau ohne Wohnmobilzulassung = Betriebserlaubnis erloschen?

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  • Zitat

    durch den Campingeinbau in meinem Bus die Betriebserlaubnis erloschen wäre, da sich die Fahrzeugart im Sinne der StvZo von PKW auf Wohnmobil geändert hätte, ich das aber so nicht eingetragen hätte

    Leider liest man das in den Medien immer öfter. Habe die Tage versucht mehr zum Thema Zwangsbelüftung herauszufinden und dabei ist mir dieser Satz mehrfach unangenehm aufgefallen.

    Anscheinend gibt es auch hier neue Richtlinien.

  • Also um mal eure Rückfragen aufzuklären: Es ist ja gerade mal wieder Versicherungswechselzeit. Mein Makler kann fast alle Vesicherungen anbieten, da er nicht bei einer Versicherung arbeitet sondern unabhängig ist. Ich wollte nur diesmal eine Versicherung, bei der auch z. B. unsere selbst gebauten Möbel usw. versichert sind. Die kosten ja auch ein bisschen was, falls mal ein Diebstahl oder Unfall passiert.

    Dann kam mein Makler auf das Thema Wohnmobil. Jetzt sind er und ich am Hinweise sammeln und prüfen wie die Rechtslage wirklich ist. Er hatte nur Bedenken, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen würde und sagen würde, ich hätte es als WoMo zulassen müssen, Betriebserlaubnis erloschen, wir zahlen nichts.

    Hatte denn schonmal jemand von euch einen Versicherungsfall mit dem Camper, der als PKW zugelassen war, bei dem die Versicherung euren Innenraum gesehen hat?

  • Bisher dachte ich eigentlich auch immer, dass der Ausbau Ladung ist, da man ihn in kürzester Zeit entfernen kann.

    Aber es fing schon damit an, dass eine andere Versicherung, bei der man das Reisegepäck (z. B. Campinggeschirr, Kühlbox, Laptop, Kleidung) vom Auto versichern kann, sagte, dass die Möbel trotzdem als fest verbaut gelten und über die Fahrzeugversicherung abgedeckt werden müssten.

  • Hi,

    "Campingausbau light ohne WoMo-Zulassung" gilt grundsätzlich als "Zubehör des Fahrzeugs" und wird nur bis zu einem bestimmten Wert versichert. Das ist genau so wie z. B. bei anderen Autoradios. Diesen Wert kann man bei jeder Versicherung erfragen.

    Wer höher versichern will braucht immer einen extra Tarif.

    Im übrigen schlägt TÜV die Versicherung in Frage WoMo oder nicht. Hier ist eine Beweisführung gegen eine sich sträubende Versicherung im Schadensfall wirklich einfach, da die Versicherung in der Beweislast ist und gegen den TÜV argumentieren muss.

    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • Viele T4 California sind als PKW zugelassen und haben eine fest eingebaute Campingausstattung.

    Wenn ein als PKW zugelassener T4 vor Jahren eine fest eingebaute Campingausstattung erhalten hat, warum kann er dann nicht wie der Cali die PKW-Zulassung behalten?

    Bei jedem PKW kann man die Versicherung darüber informieren, dass man besonderes wertsteigerndes Zubehör/Umbauten im/am Fahrzeug hat, dieser Wert wird dann in der Kaskoversicherung berücksichtigt.

    Dasselbe müsste doch auch mit der Campingausstattung im T4 PKW gehen.

  • warum kann er dann nicht wie der Cali die PKW-Zulassung behalten?

    Kann er. Aus Steuergründen wird nur meist auf Womo umgeschrieben.

    Und d n Rest musst du mit deiner Versicherung klären.

    Und das ist hier in die Hose gegangen weil der Versicherungsvertreter keine Ahnung oder Lust hat!

    Phantasie ist wichtiger als Wissen,

    denn Wissen ist begrenzt!

    (Albert Einstein)

  • Hallo zusammen,

    danke für eure Rückmeldungen. Für alle, die auch schonmal davon gehört haben und zu dem Thema recherchieren, hier unsere Lösung:

    Gerade war ich auf der Messe in Stuttgart und dort gab es unter anderem einen Beratungsstand für Selbstausbauer. Dort waren erfahrene Profis, die sowohl einige Kleinbusse selbst ausgebaut haben als auch gut vernetzt sind mit anderen und regelmäßig beraten.

    Die waren der Meinung, dass es in letzter Zeit durch den Camping- und Selbstausbau-Boom vermehrt zu solchen Fällen kam, dass eine gegnerische Versicherung tatsächlich nicht gezahlt hat, wenn man den Bus zum Campen ausbaut und diesen beim Tüv nicht als Wohnmobil umtragen lässst. Die spielen dann wohl wirklich die Karte mit der erloschenen Betriebserlaubnis um nicht zahlen zu müssen.

    Und wenn es dumm läuft und das Finanzamt davon was mitbekommt, gibt es dann wohl auch noch das Problem der Steuerhinterziehung, wenn man wie ich ein Modell hat was mit Wohnmobilzulassung teurer ist als als PKW.

    Also, da unser Bus gerade sowieso leer ist und wir den Ausbau komplett neu machen wollen, werden wir jetzt versuchen die Kriterien für die Wohnmobilzulassung vom Tüv zu erfüllen und das umtragen zu lassen. Sicher ist sicher.

  • hä, das macht doch keinen Sinn. Wenn du z.B. keine Zwangsbelüftungsgitter drin hast, darf dein Camper definitiv kein Wohnmobil im Sinne der StVO werden.

    Mit einer erloschenen Betrieberlaubnis zu drohen ist an den Haaren herbeigezogen.

    Wenn mir dennoch mulmig wäre, würde ich an deiner Stelle auf den tüv zugehen und fragen ob sie dir eben schriftlich bestätigen können, dass du deinen Camper nicht als Womo ummelden darfst.

    Btw.: Bist du wirklich sicher, dass du ohne Womo günstier raus kommst? Bspw. die RMV hat für womos ja supergünstige Tarife.

    Einmal editiert, zuletzt von simsonn (21. Januar 2023 um 08:40)

  • Sicher ist sicher.

    Lass Dich doch nicht verunsichern.

    Schon mit einer herausnehmbaren Kochstelle oder einem herausnehmbaren Klappbett sind die Voraussetzungen für ein Wohnmobil nicht erfüllt.

    Die Aussage der "Profis" auf der Messe gilt es zu Hinterfragen ... Cui Bono ...

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • eigentlich suchte ich nur eine Möglichkeit mein Campinginventar bei Unfall oder Diebstahl zu versichern. Jetzt sagt mir mein Versicherungsmakler, dass durch den Campingeinbau in meinem Bus die Betriebserlaubnis erloschen wäre, da sich die Fahrzeugart im Sinne der StvZo von PKW auf Wohnmobil geändert hätte, ich das aber so nicht eingetragen hätte.

    Aber bei mir würde die WoMo-Zulassung an der Zwangsbelüftung, entsprechender Kochmöglichkeit und Stehhöhe scheitern.

    Die Campingausstattung ist (zumindest bei meinem Versicherer HDI) mit seinem Wert zusätzlich zu versichern (Sonderausstattung).

    Die Betriebserlaubnis ist NICHT erloschen, wie wir hier ja auch schon in anderen Threads diskutiert und abschließend geklärt haben.

    Selbst Californias oder Dehler ausgebaute T4s wurden ab Werk wahlweise als Wohnmobil oder PKW zugelassen, weil es nämlich keine Vorschrift gibt, dass ein ausgebautes Fahrzeug zwingend auch als solches zugelassen werden muß.

    Ein zur Übernachtungszwecke ausgerüstetes Fahrzeug ohne zusätzliche Dachbelüftung (das ist eine recht neue Forderung) und ohne fest montierte Kochstelle, erfüllt die Bedingungen für Wohnmobile ohnehin nicht.

    In dem Fall ist das keinesfalls ein Wohnmobil.

    Der Versicherungsvertreter hat scheinbar die Absicht ANGST zu verbreiten und Druck auszuüben.

    Es mag sein, dass ihm einfach nur die richtigen Informationen fehlen oder er entsprechend gebrieft ist; vielleicht mag er aber (mit seiner Aussage) auch einfach nur die Gesprächsführung übernehmen.

    Das ist ein probates Mittel der Vertriebler um Druck auszuüben.

    Die Tatsache, dass hier in der Anfrage überhaupt die Stehhöhe erwähnt wird zeigt mir, dass sich der Themenstarter nicht wirklich hier im Forum schlau gemacht hat und die wirklich umfassenden Threads zum Thema "Wohnmobilzulassung" noch nicht zur Kenntnis genommen und verstanden hat.

    Es ist zu keinem Zeitpunkt so gewesen, dass die Stehhöhe eine Bedingung für die Wohnmobilzulassung war.

    White Star Bitte schau Dich hier im Forum mal dazu um ... beschaffe Dir ggf. das VdTÜV-Merkblatt 740 (das ist kostenpflichtig) ...

    und tue Dir den Gefallen, Dich nicht von sslbsternannten "Profis" verunsichern zu lassen.

    Es gibt amtliche Regeln und Richtlinien zu dem Thema, die man nicht mögen muß, die aber die rechtliche Grundlage für die Zulassung zum Wohnmobil bilden.

    Diese Grundlagen wurden hier sämtlichst schon zusammengetragen und veröffentlicht.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Möchte gerne wissen was für "Profis" das sind.

    Bestimmt irgendwelche Youtuber die einen Zweitkanal auf TikTok haben und dem User ihre Reisen vortanzen :D

    Es gibt Menschen mit Stil, die anderen fahren keinen T4.

  • Wäre doch mal interessant zu erfahren, ob alle aktuell von VW neu ausgelieferten Californias eine Wohnmobilzulassung haben (müssen), oder ob sie auch als PKW laufen können……

  • Allstar ... das hat mich neugierig gemacht und ich habe gerade mal auf unserer Automeile vor Ort angerufen

    --> autohaus-wolfsburg.de - Volkswagen-Nutzfahrzeuge

    Aussage zu einem ausgestellten T6 Grand California 600:

    • Eingetragen als Wohnmobil
    • Erfüllt somit je nach Wahl der Motorisierung alle entsprechenden steuerl.Vorgaben und natürlich auch alle Einbaurichtlichtlinien in Bezug auf Küche,Sitzen/Liegen... usw.

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

    Einmal editiert, zuletzt von Else (21. Januar 2023 um 11:01)

  • Die Frage ist aber doch, ob es auf Wunsch für die T6 California auch noch die PKW-Zulassung gibt. Das wäre dann doch eine Argumentationshilfe für den Threadstarter, der ja wohl die PKW-Zulassung trotz Ausbau behalten möchte.