LKW Zulassung in einem anderen Bundesland

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Moin,der Link auf die BAG Seite ist ja nur eine grobe Zusammenfassung.

    Die Diskussion über Anhänger hinter LKW an So/Feiertagen gab es seit 2007,da gab es den ersten Beschluß(Bundesinnenministerkonferenz) zu Ausnahmen zu Sport/Freizeitzwecken.

    Dieser wurde aber nicht bundesweit von allen BL umgesetzt.Also bei Urlaubsfahrten ein Flickenteppich.

    In diesem Beschluß war mal die Rede von 3,5T GG des Zugfahrzeugs.

    Seit 2017 hat sich das erledigt und es gibt die bundeseinheitliche Regelung.

    Nachzulesen:http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Das wichtigste,Zitat: §30,zu Absatz 3:

    Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

    Dies gilt für alle LKW bis 7,5t GG,drüber sind generell raus ob mit oder ohne Anhänger,ausser den Ausnahmen natürlich.

    Gruß Frank

  • Solange in Fahrzeugschein LKW steht, gilt das Fahrverbot. Hab selber erlebt mit LT28, 150 Straffe und Anhänger musste mit PKW abgeholt werden.

    Privat darfst immer fahren...

    Hatte schon mal eine Kontrolle an einem Sonntag mit einem T4 LKW Zulassung und Trailer mit Fahrzeug oben drauf.

    Konnte nachweisen das ich mir das Fahrzeug privat gekauft habe, durfte so weiter fahren...

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

  • War private fahrt. LT28 mit Autotransporter leer. Aussage von den Beamte "Solange LKW in schein steht, darf man keine AHK ziehen".

    Mit Autotransporter hinten dran kann es nun schon sein das übereifrige Ordnungshüter gewerbliche Absicht unterstellen, das muß man dann erstmal nachweisen das dem nicht so ist.

    Das kleine Zusatzschild ist doch der wahre Killer, sollte man wissen, wenn man Gespann fährt…

    Über 3,5 t, nicht Überholen, Wohnwagen am PKW Bulli ist auch nen Fallstrick…

    Nö da braucht´s kein Zusatzschild. Im Nachsatz steht nämlich "ausgenommen PKW und KOM"

    Kommt hier also wirklich drauf an was in der Zulassung steht, LKW überholen nein, PKW überholen ja auch mit Anhänger und auch über 3,5t im Gespanngewicht.

    Bin schon einige male mit 3,5t Sprinter und 2 t Hänger angehalten worden, ein Blick in die Zulassung (dort steht PKW Kombi) und Dankeschön gute Weiterfahrt.

    Was anderes ist´s natürlich wenn ein Zusatzschild mit den Piktogrammen für zb. PKW mit Hänger, KOM usw. existiert, dann ist die Sache klar.

    …und der Wohnwagen sollte auf den gleichen Halter/Familiennamen laufen, sonst klingelt die Staatskasse wieder…

    Nö das spielt keine Rolle auf wen der Anhänger zugelassen ist, gibt ja auch Mietwohnwagen.

    Ich kann auch eine Privatfahrt mit einem LKW machen der auf eine Firma zugelassen ist. Es zählt nur die Fahrzeugart und das zgG, welcher Halter dort eingetragen ist interessiert niemanden.

  • Ich weiß was geschrieben steht, ich warne doch genau so wie du vor den Klippen, deine Aussage deckt sich doch mit meiner… :weissnix:

    Wenn du nen fremden Wohnwagen durch die Gegend zerrst bist du in einer Bringschuld, das sollte jedem klar sein, einfach wissen was man darf und vorbereitet sein…

  • War private fahrt. LT28 mit Autotransporter leer. Aussage von den Beamte "Solange LKW in schein steht, darf man keine AHK ziehen".

    Mit Autotransporter hinten dran kann es nun schon sein das übereifrige Ordnungshüter gewerbliche Absicht unterstellen, das muß man dann erstmal nachweisen das dem nicht so ist.

    Sowohl den Bus als das AHK waren auf mich angemeldet privat. Hat mich auch nicht gefragt ob ich privat oder gewerblich unterwegs bin. Könnte auch nur das AHK von A nach B bringen, hat ihm nicht interessiert. Könnte in der Parkplatz bis 22Uhr bleiben oder ohne AHK weiterfahren.

  • Mit Autotransporter hinten dran kann es nun schon sein das übereifrige Ordnungshüter gewerbliche Absicht unterstellen, das muß man dann erstmal nachweisen das dem nicht so ist.

    Sowohl den Bus als das AHK waren auf mich angemeldet privat. Hat mich auch nicht gefragt ob ich privat oder gewerblich unterwegs bin. Könnte auch nur das AHK von A nach B bringen, hat ihm nicht interessiert. Könnte in der Parkplatz bis 22Uhr bleiben oder ohne AHK weiterfahren.

    Dann hatte der Beamte scheinbar keine Ahnung :)

    P.S. AHK steht für Anhängerkupplung, die darf immer am Auto verbleiben egal ob PKW oder LKW 8o

    Grüße aus <hier aktuellen Ort einfügen> !

    Jan:drive:


    1259706_5.png ~

  • Ist heute ich verdrehe mir die Realität und mach sie schlechter als sie ist Tag oder wie ???

    Unter 7,5t darf Privat immer auch mit Anhänger fahren und ich glaube nicht das ich der Polizei beweisen muss das ich Privat unterwegs bin außer die haben einen begründetn Verdacht oder wie das heißt. Doch es schadet sicher nicht die Gesetze zu kennen und freundlich zu bleiben auch wenn sich die Rennleitung mal irrt.

    Ich hoffe Hamme kann dazu was schreiben...

    Korrekt, kein Gespann an diesen Tagen…

    2 Mal editiert, zuletzt von derflip (15. November 2022 um 21:02)

  • Ich finde dieses Thema sehr bedenklich. Wie soll ein Unwissender nun die korrekten Beiträge zwischen den ganzen "ich glaube, müsste, usw" herauslesen?

    FAKT: Seit 2018 (Beschluß 2017) steht das einheitlich für alle Bundesländer geregelt in der StVO bzw der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. Busjunkie hats schon verlinkt weiter oben.

    Wenn man also privat durch die Gegend eiert, gibt es sehr viel weniger Verbot als wenn man gewerblich fährt.

    Im Zweifel sollte man sich vorbereiten, damit man vor Ort bei einer Kontrolle nachweisen kann, dass man wirklich privat unterwegs ist. Erspart viel Diskussion und Ärger.

    Ich hab für solch strittige Themen auch gerne noch eine Kopie des zutreffenden Gesetzestextes im Auto.


    Also, um die eingangsfrage wieder aufzugreifen, privat hat die LKW Zulassung nur sehr wenig Nachteile gegenüber der PKW oder Womo Zulassung.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Ich verstehe die Beiträge so:

    Am So. darf man einen T4 mit Lkw Zulassung fahren solange man unter 3,5t bleibt und privat unterwegs ist. Man muss aber beweisen können, dass man wirklich privat unterwegs ist.

    Die Frage ist, ob ein Bett oder Camping Sachen im Auto als Beweis für privaten Fahrt ausreicht.

    Das Ermessensspielraum in solchen Fragen ist nicht schön...

  • Ich bin immer wieder erstaunt, wo ich mit einem 14 Meter 36 Tonnen KOM fahren darf, wenn da selbst ein T4 mit Anhänger nicht hin darf. :idiot:

    Hinweis: Dieser Kommentar kann Spuren von Pfusch beinhalten.

  • Ich verstehe die Beiträge so:

    Am So. darf man einen T4 mit Lkw Zulassung fahren solange man unter 3,5t bleibt und privat unterwegs ist. Man muss aber beweisen können, dass man wirklich privat unterwegs ist.

    Die Frage ist, ob ein Bett oder Camping Sachen im Auto als Beweis für privaten Fahrt ausreicht.

    Das Ermessensspielraum in solchen Fragen ist nicht schön...

    Den bus selber mit LKW Zulassung darfst du immer fahren, hier ging es nur wegen "mit Anhänger usw..."

    Jeder Kunde kann ein lackiertes Auto in jeder gewünschten Farbe haben, solange es schwarz ist.“ — Henry Ford

  • Ich verstehe die Beiträge so:

    Am So. darf man einen T4 mit Lkw Zulassung fahren solange man unter 3,5t bleibt und privat unterwegs ist. Man muss aber beweisen können, dass man wirklich privat unterwegs ist.

    Die Frage ist, ob ein Bett oder Camping Sachen im Auto als Beweis für privaten Fahrt ausreicht.

    Das Ermessensspielraum in solchen Fragen ist nicht schön...

    Hi,wo liest du das denn raus? Vor allen Dingen wie kommst du auf die 3,5 T? Die tauchen nirgendwo im §30 auf. Und in den verlinkten Verwaltungsvorschriften auch nicht.

    Generell-unter 7,5 freie Fahrt. Mit Anhänger nur zu Sport und Freizeitzwecken.

    Und ob du Solo da ne Matratze drin hast ist auch egal. Nochmal-du fällst mit dem T4 nicht unter das Fahrverbot.

    Gruß Frank

  • Und ob du Solo da ne Matratze drin hast ist auch egal. Nochmal-du fällst mit dem T4 nicht unter das Fahrverbot.

    Muss man irgendwie nicht beweisen, dass man privat unterwegs ist? Wenn die Beamten einen Fahrer, einen Beifahrer und einen leeren Laderaum sehen, können sie schon gewerblichen Fahrt unterstellen. Oder doch nicht?

  • Und ob du Solo da ne Matratze drin hast ist auch egal. Nochmal-du fällst mit dem T4 nicht unter das Fahrverbot.

    Muss man irgendwie nicht beweisen, dass man privat unterwegs ist? Wenn die Beamten einen Fahrer, einen Beifahrer und einen leeren Laderaum sehen, können sie schon gewerblichen Fahrt unterstellen. Oder doch nicht?

    Nein! Das Fahrverbot gilt ab 7,5 T. Und das nachweisen von Sport/Freizeitaktivitäten findet sich in Bezug auf Anhänger.