Reifen Eintragung vs. Fahrzeugschein

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  • Guten morgen zusammen,

    ich hab mir diese Woche neue 195/70 R15C 104 S, Ganzjahresreifen bestellt und heute die Reifen bekommen mit einer M + S Kennzeichnung.

    Nach meiner Info sind die doch nicht mehr zulässig.

    Auf der Bestellseite kein einziger Hinweis, dass es sich um M + S Reifen handelt., sondern nur Ganzjahresreifen, welche ja nachwievor zulässig sind.

    Wie sieht die rechntliche Situation aus? Was mein Ihr? Hab heute eine Reklamation abgegeben mit Rückholauftrag.

    So. das zur Vorgeschichte. Jetzt hab ich vorhin mal auf meinen Aufkleber im T4 geschaut und festgestellt, dass da ein Aufkleber mit der Reifengröße 205/65 R15C eingeklebt ist. Im FzSchein steht aber 195/70 R15C 104.

    Nun zur Frage: Kann ich nun einfach auch 205/65 R15C inkl. Felge kaufen und auch dann fahren? Oder muss ich das vorher mit dem Tüv abklären, bzw. sogar eintragen lassen?

    Zweitbus: Caravelle, Langversion ACV, Diesel 2461ccm, 75 KW, Lange Front, Bj 1996, 390000km, weiß, mit Zwangsentlüftung

  • Eine M+S Kennzeichnung ist grundsätzlich nicht unzulässig.

    Falls du einen Reifen für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen brauchst, muß man dann anders beurteilen. Aber das war ja nicht gefragt.

    Du kannst mir mal deine SN hier schicken, dann schaue ich mal in deinen Fahrzeugschein und sage dir, was du ab Werk ohne Zulässigkeitsnachweis fahren darfst.

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    Einmal editiert, zuletzt von red.cargo (17. Februar 2024 um 10:46)

  • Nun zur Frage: Kann ich nun einfach auch 205/65 R15C inkl. Felge kaufen und auch dann fahren? Oder muss ich das vorher mit dem Tüv abklären, bzw. sogar eintragen lassen?

    Bitte vor Kauf beachten, das die Felge max. 6,5 Zoll breit sein darf.

    Sonst gesonderter Zulässigkeitsnachweis erforderlich.

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  • Wie sieht die rechntliche Situation aus?

    Wenn es darum geht Ganzjahresreifen auch im Winterbetrieb zu fahren...

    Ganzjahresreifen mit Schneeflocken-Symbol

    Seit dem 1. Januar 2018 gilt die gesetzliche Vorgabe, dass neue Reifen nur dann wintertauglich sind, wenn sie das “Alpine”-Symbol tragen. Es zeigt einen Berg und eine Schneeflocke. Ob Allwetterreifen oder Winterreifen – mit dieser Kennzeichnung besteht der volle Versicherungsschutz im Winter.

    img.jpg

    --> Quelle

    Ein Leben ohne VW T4 Bus ist möglich... aber sinnlos !

    --> Meine Else

  • Zur Schneeflocke, Ganzjahresreifen und M+S

    M+S ist nicht verboten. Daher sind sie erlaubt.

    Jedoch: wenn du nach dem 30.09.2024 bei Schnee und Eis fahren willst brauchst du welche mit dem »Alpine«-Symbol.

    Da du die Reifen sicherlich nicht nur im Sommer fahren willst halte ich die Reklamation für berechtigt. Man könnte dir höchstens vorwerfen dich nicht gut genug informiert zu haben. Bei Fernabnahme spielt das aber keine Rolle. Sie hätten die Reifen ja auch besser beschreiben können.

    Zu den Dimensionen

    Die BE bzw. das CoC gibt Auskunft darüber was du aufziehen darfst. Sollte aber passen wenn die Felge passt -> siehe Reifeninfothreads.

    Grüße, Martin

  • olli-Projektzwo und falls Du zu bequem zum Suchen bist, hier der Link, wo das mit den fehlenden Reifengrößen ausreichend und abschließend behandelt wird.
    Der ist übrigens extra dauerhaft ganz oben im Fachbereich angeheftet, damit der gemeine User nicht lange danach suchen muß. ;)


    Da gibt es beispielsweise auch noch Hinweise zu den Indizes für die Tragfähigkeit (z.B. 104) und die Geschwindigkeit, und auch zur (nicht vorhandenen!) Notwendigkeit sich "C"-Reifen zu kaufen.

    ..

    Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.

    Zitat: Jean-Jaques Rousseau - Schriftsteller und Philosoph (*28.06.1712 †02.07.1778 )

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (17. Februar 2024 um 11:30)

  • Ich denke die Zweifel kommen daher, dass einige Quellen irgendwo abgeschrieben haben, ohne die Fakten zu prüfen, als es um das Verbot von M&S Kennzeichnung ging.

    Da sind einige Texte im Umlauf, nach denen M&S komplett verboten sei. Das ist grundsätzlich erstmal Quatsch.

    Die Kennzeichnung taugt lediglich seit 1.1.2018 nicht mehr, um der ebenfalls oft falsch bezeichneten "Winterreifenpflicht" nach StVO zu genügen. Diese gibt es nämlich ebenfalls nicht so grundsätzlich.

    Die Übergangsfrist für Reifen, die bis DOT 5217 produziert wurden, endet jetzt , daher die vielen Berichte. Für alle Reifen ab DOT 0118 gilt die Regelung längst.

    Wenn deine Reifen also nur das M&S Symbol aufweisen und kein 3PMSF, sind sie auch keine Allwetterreifen mehr und dürfen als solche auch nicht angepriesen werden. Haben sie Beides, ist alls ok und du hast keinen Grund zu meckern.

    Reifen rein mit M&S Symbol dürfen nach wie vor ganz legal verkauft werden, die Kennzeichnung hat nur keinerlei rechtliche Bewandnis mehr. Es ist dann eben nur ein Matsch und Schlamm fähiger Sommerreifen.

    Hast du nen Link zur Bestellseite, ich würde gerne mal sehen, was da steht.


    Zu 205/65-15er Reifen:
    Grundsätzlich ja, auf der entsprechenden Felge ohne Eintragung möglich. Welche Felgen das sind, steht in COC und/oder FahrzeugPapieren. Je nach Bus 6x15 ET 55 und/oder 7x15 ET 46 Originalfelgen, während der 195er nur auf die 6x15 darf.

    Und dass du nicht zwingend Reifen mit C und so hohem Lastindex brauchen würdest, dürfte auch klar sein. ACV Multivan dürfte 1510kg Vorderachslast haben, da reicht LI 99.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Also, ich hab tatsächlich das Alpine Symbol nicht beachtet. Da ist die Spitze nach oben. Also passt das zumindest. Danke für die hilfreichen Infos.

    Da ich nur zwei Reifen neu drauf mache und die hinteren noch ziemlich viel Profil habe überlege ich gerade, ob ich die hinteren nach vorne packe und die neuen dann hinten drauf packe.

    Wie sind da Eure Erfahrungen.

    Vorne Neue oder hinten Neue?

    Zweitbus: Caravelle, Langversion ACV, Diesel 2461ccm, 75 KW, Lange Front, Bj 1996, 390000km, weiß, mit Zwangsentlüftung

  • So ist die Regel ... aber sie berücksichtigt eben nur die EINE, GEFÄHRLICHE, SEHR SELTENE Fahrsituation der überbremsenden HA.

    Daneben gibt es aber noch VIELE ANDERE, VIEL HÄUFIGERE, GEFÄHRLICHE Fahrsituationen, bei denen es besser wäre, das bessere Profil auf der angetriebenen und gelenkten VA zu fahren.

    Wenn man diesen Gewissenskonflikt nicht entscheiden will, fährt man vier gleich-gute Reifen ... aber nie vier gleich-schlechte Reifen.

  • Eine M+S Kennzeichnung ist grundsätzlich nicht unzulässig.

    Falls du einen Reifen für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen brauchst, muß man dann anders beurteilen. Aber das war ja nicht gefragt.

    Du kannst mir mal deine SN hier schicken, dann schaue ich mal in deinen Fahrzeugschein und sage dir, was du ab Werk ohne Zulässigkeitsnachweis fahren darfst.

    Also Felgen hab ich 6J x 15 drauf

    2.1: 0603

    2.2: 302018 5

    Zweitbus: Caravelle, Langversion ACV, Diesel 2461ccm, 75 KW, Lange Front, Bj 1996, 390000km, weiß, mit Zwangsentlüftung

  • Also Felgen hab ich 6J x 15 drauf

    2.1: 0603

    2.2: 302018 5

    Du fragst für deinen Zweitbus, die lange Caravelle.

    Achslasten 1510/1230, also reicht bei dir LI 99

    Im alten Schein steht noch folgendes:

    (195/70R15C104/102R ist im Schein unter Feld 15.1/15.2 eingetragen)

    "ZIFF.22,23 UND 33: 205/65R15 99S REINF.;205/65R15 99S REINF.*ZIFF.12:WAHLW.2 BI
    S 7 OD.9*ZIFF.13:LANG BIS 5331,BREIT1880,HOCH BIS 2705 U.ZIFF. 14:VON 1674 BIS 1
    994 JE NACH AUSR.U.S-PL.*ZIFF.20 U21 A.FELGE 6JX15H2*ZIFF.20 BIS 23 AUCH GEN.
    :205/65R15C102/100T O D.215/65R15 100H REINF.*ZIFF.20 BIS 23:B.REIFENWECHSEL EG-
    KONTROLLGER. ANPASSEN*ZIFF.27 GEN.:E13 00-0050 FALLS WERKSEITIG MONTIERT*ZIFF
    .28:BIS 2000 ZUL.B.GES.GEW.DES ZUGES MAX4500KG*AUFL.ERT.:V.F AHRT A.OEFFENTL.ST
    R.:B.MITGEFUEHRTERSATZRAD DIES.M.VERKLEID. ABDECK.*M.ZUSATZHEIZ.*"


    Hilft das so?

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  • So ist die Regel ... aber sie berücksichtigt eben nur die EINE, GEFÄHRLICHE, SEHR SELTENE Fahrsituation der überbremsenden HA.

    Daneben gibt es aber noch VIELE ANDERE, VIEL HÄUFIGERE, GEFÄHRLICHE Fahrsituationen, bei denen es besser wäre, das bessere Profil auf der angetriebenen und gelenkten VA zu fahren.

    Wenn man diesen Gewissenskonflikt nicht entscheiden will, fährt man vier gleich-gute Reifen ... aber nie vier gleich-schlechte Reifen.

    Was wäre denn eine GEFÄHRLICHE HÄUFIGE Fahrsituation, die gute Reifen vorne bedingt?

  • So ist die Regel ... aber sie berücksichtigt eben nur die EINE, GEFÄHRLICHE, SEHR SELTENE Fahrsituation der überbremsenden HA.

    Daneben gibt es aber noch VIELE ANDERE, VIEL HÄUFIGERE, GEFÄHRLICHE Fahrsituationen, bei denen es besser wäre, das bessere Profil auf der angetriebenen und gelenkten VA zu fahren.

    Wenn man diesen Gewissenskonflikt nicht entscheiden will, fährt man vier gleich-gute Reifen ... aber nie vier gleich-schlechte Reifen.

    Was wäre denn eine GEFÄHRLICHE HÄUFIGE Fahrsituation, die gute Reifen vorne bedingt?

    Abiegen. :)

    Trotzdem: besseres Profil hinten. So habe ich es auch bzw. gerade für Fronttriebler gelernt.

    Grüße, Martin

  • Abbiegen?

    Schlechtes Profil vorne = Neigung zum Untersteuern= relativ unkritisch und leicht beherrschbar

    Schlechtes Profil hinten= Neigung zum Übersteuern= für die meisten Fahrer schnell unkontrollierbar und deutlich kritischer.

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  • Abbiegen?

    Schlechtes Profil vorne = Neigung zum Untersteuern= relativ unkritisch und leicht beherrschbar

    Oh, ich habe schon Blut geschwitzt bei Nässe Serpentinen bergab - und AB-Abfahrt-Rechtskurven (noch mit ohne HA-Stabi) ... HA-Blockierung hatte ich dagegen noch nie.

    Hängt vom individuellen Fahrverhalten ab.

  • Da geht es auch nicht ums blockieren sondern um Verlust der Haftung durch schlechtes Profil und/oder alte Reifen.

    Ich denke, wenn sowas auf Fahrsicherheits-Lehrgängen erzählt wird, hat das einen gewissen Wahrheitsgehalt.

    Die wenigsten Fahrerlaubnisinhaber sind trainierte Rallyefahrer.

    Ich persönlich komme mit Untersteuern besser klar.

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