Alles anzeigenUnd was genau ändern wir am Fahrzeug, was zum erlöschen der BE führen sollte?
ZitatPar 19 StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
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2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
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Ein nachgerüsteter Stabi verändert erheblich das Gierverhalten. Demzufolge trifft dieser Satz zu, wie auf alle anderen Änderungen an Fahrwerksteilen.
Dann bin ich also ein Gefährder des Straßenverkehrs, da ich letztes Jahr meine Bremse EIGENMÄCHTIG von der 300mm-Version auf die 313mm-Version umgebaut habe?? Von den Powerflex-Buchsen und den Stabis garnicht zu reden...
Stimmt, deswegen habe ich auch im ersten Anlauf ohne Probleme das TÜV-Siegel bekommen!
Ich, ähm, ich, also, äh...