Neue Richtlinie für WOMO umbauen

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  • Dann müsste die Europäische Grundlage verändert worden sein, denn soweit ich das sehe, ist die Zulassungsbestimmung auf der Ebene geregelt und danach erst in die StVZO übernommen. Ob Deutschland das einzeln überhaupt dürfte?

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Das erfolgt erst duch eine gesetzliche Regelung.

    Da macht es sich der Gesetzgeber (das ist das Bundesparlament bzw. die Landesparlamente!) leicht, denn die dort sitzenden Volksvertreter haben üblicherweise überhaupt keinen Schimmer von dem was sie da beschließen.

    Üblicherweise zitieren sie Normen und sonstige wissenschaftliche Auswertungen für die Formulierung der Gesetze und bauen deren Anwendung zwingend mit ein.

    Gerade in der StVZO kann man das an verschiedenen Paragraphen sehr schön erkennen.

    Im Zweifel können sich die Damen und Herren dann nämlich sehr gut darauf berufen, dass sie es ja nicht besser gewusst haben.

    Sehr einfach ... hatten wir auch alles früher schon mal ...

    Insbesondere bei europaweiten Richtlinien stellt sich für mich regelmäßig die Frage, wie man (als Bürger) deren Parlamentarier ansprechen und deren Ansichten durch gezielte Informationen beeinflussen kann.

    Während man einen Landtags- oder Bundestagsabgeordneten oftmals noch persönlich kennt, sind die Europaabgeordneten doch ziemlich weit weg; oft wohl auch weg vom Geschehen.

    Selbst UvdL trifft man seit einiger Zeit nicht mehr im Burgdorfer Edeka. ?(

    Tja ... was soll man da also tun? :/

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Es geht doch im Grund gar nicht um die Belüftung , sondern darum das nicht mehr so viele Trapos oder Kasten Kutschen in die günstigere Steuer der Womos fliehen können . Die Zwangs Belüftung in meinem Hobby Wohnwagen bestand aus 4 Boden Öffnungen 2 Dachluken mit Zwangs Belüftung und einem Pilz . Stand 2001 .

    die sind doch LKW und damit noch günstiger in der Steuer.

    Gruß Multiwolf


    John Lennon: "Unsere Gesellschaft wird von
    Verrückten geführt, für verrückte Ziele. Ich glaube wir werden von Wahnsinnigen
    gelenkt, zu einem wahnsinnigen Ende, und ich glaube ich werde als Wahnsinniger
    eingesperrt, weil ich das sage. Das ist das wahnsinnige daran."

  • Richtlinien, Regeln, Gesetze hin oder her...

    Wenn der Sachverständige von seinem Arbeitgeber die dienstliche Anweisung hat, dieses oder jenes zu prüfen und umzusetzen, wird er sich wohl kaum darüber hinweg setzen und über seine QS eine arbeitsrechtliche Maßname gegen ihn riskieren . Wozu auch?

    Um als cooler oder entspannter Prüfer zu gelten?

    Höchstens ein direkt vom Umsatz abhängiges Gehalt wäre ein Motiv...

    .................................................

  • Wenn die Abgeordneten es nicht besser gewusst haben, werden sie dann ein Problem haben:

    Sie haben evtl falsch entschieden, und das abgenickt, da ahnungslos, aber dann eingestehen, dass es ein Fehler war, können Sie nicht, das wäre zu peinlich.

    Da beruft man sich auf Ausschüsse, welche angeblich oder auch wirklich Ahnung haben. Und Ausschuss kommt normalerweise in die Tonne.

    Es gibt schon einige Vorschriften, welche sinnvoll zum Gesetz wurden, aber oft sehe ich nur puren Aktionismus.

    Beeinflussen kann man die Politiker relativ leicht. Es gibt rund um das EU-Parlament hunderte Vertretungen verschiedenster Firmen, die Lobbyarbeit leisten.

    Als Normalsterblicher geht das nur so, wie gerade in Iran, und das wollen wir wirklich nicht.

    Ich gehöre zur Basis einer Partei, habe da aber auch keinen Einfluss, hätte ich nicht mal als MdB. Da sitzen für ein Ländchen wie Deutschland viel zu viele, bzw haben da einen Sitz, den sie ab und an mal anwärmen.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Ich gehöre zur Basis einer Partei, habe da aber auch keinen Einfluss, hätte ich nicht mal als MdB.

    Na ja ... es ist schon was anderes wenn man anstelle hier im Forum mal direkt mit einen "Gesetzemacher" darüber spricht, welche sachlich fundierten Erkenntnisse seine berufliche Stimmung zu bestimmten Themen beeinflussen sollte.

    Mir ist es schon mehrfach gelungen Gehör zu finden, auch wenn auch ich "nur" als Beisitzer des Ortsverbandes der von mir ausgesuchten Partei spreche.

    So habe ich beispielsweise als Berater des Vorsitzenden (und MdL) der niedersächsischen "Ehrenamtskommission" durchaus auf die Themen Einfluss nehmen können.

    Ein Bankkaufmann, der niemals im Katastrophenschutz mitgearbeitet hat, braucht nun mal Vorschläge von Leuten die tatsächlich dabei waren.

    Aber nochmal zum Thema ...

    ... der Prüfer hat sich selbstverständlich an die gerade geltenden Richtlinien zu halten ... woran auch sonst.

    Das ist wie mit den Gerichten, die selbstverständlich nach geltendem Recht zu urteilen haben.

    Ob diese Richtlinien Blödsinn sind oder sonstwie falsch, haben die ja nicht zu beurteilen,

    auch wenn sie oft einen Ermessensspielraum haben, den sie nutzen können und das manchmal ja auch tun.

    Es hilft also eigentlich gar nichts, wenn man über die Prüfer schimpft oder mit denen diskutiert, sondern es kann es nur über die Legislative gehen, um die Gesetzgebung entsprechend anzupassen.

    Bei der Anpassung der Richtlinie zur Ausrüstung für Wohnmobile habe es sich die Legislateure (heißen die so?) aber wieder leicht gemacht, indem sie einfach die Normen als Grundlage verwendet haben und sich darauf berufen.

    Jetzt gälte es mal herauszufinden, welcher bekloppte Wissenschaftler die These aufgestellt hat, dass ein Wohnmobil unbedingt eine Zwangsbe- und -entlüftung besitzen muß.

    Der soll sich mal nicht von denjenigen Wissenschaftlern erwischen lassen, die eine FFP2-Maske zum längerdauernden Tragen durch Laien empfohlen haben.

    Ich jedenfalls kann mir mein Vorhaben, aus meinem California-Umbau irgendwann mal ein Wohnmobil zu machen, jetzt abschminken.

    Das alles ist einfach nur noch irre.

    :my2cent: Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (6. November 2022 um 22:29)

  • axelb

    Steht denn die Anwendung der Belüftungsnorm im Merkblatt vom VdTüv zwingend und für alle Baujahre drin? Das liegt dir doch vor, oder?

    Ich kenne ja nur die Norm selbst und nicht, wann diese jetzt anzuwenden ist.

    Normen kommen übrigens selten von Wissenschaftlern, sondern von Industriegremien.

  • Steht denn die Anwendung der Belüftungsnorm im Merkblatt vom VdTüv zwingend und für alle Baujahre drin? Das liegt dir doch vor, oder?

    Ja, steht drin ... siehe Beitrag #40 ... da schrieb ich das schon

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • schon mal jemand bemerkt, dass das ganze nur für Fahrzeugeinnenräume gilt, in denen eine offene Flamme betrieben werden soll ?!?

    Neee, ist nicht richtig, mir will er ja einen Kocher eintragen ( mit Kartusche) den ich hinten raus ziehen kann, also ist der im freien Raum.

    Sein Kumpel wollte mir übrigens keinen Kartuschen-Kocher erlauben.

    Gruß

    Eddie

  • Neee, ist nicht richtig, mir will er ja einen Kocher eintragen ( mit Kartusche) den ich hinten raus ziehen kann, also ist der im freien Raum.

    Wenn er benutzt werden soll, ist er "im freien Raum".

    Und sonst ist er drinnen.

    Da müssten eigentlich die Regeln gelten, die auch für einen Gaskasten mit Gasflaschen gelten.

    (also zum Innnenraum gasdicht, mit eine Belüftungsöffnung im Boden oder in Bodennähe)

    In meinem Haushalt gibt es außer dem T4 nur Oldtimer

    :aetsch:

  • es muss per Foto dokumentiert werden, was da vom Prüfer als H abgenommen wird

    Das ist seit geraumer Zeit auch bei Einzelbegutachtungen so.

    Das schaut sich später auch der Chef an

    Ein Grund, weshalb ich regelmäßig den Prüfstellleiter als Gutachter bevorzuge.

    Der hat oftmals die größte Erfahrung und weiß was er da macht ... anders als der Schwarm von B.Eng.s, denen schlichtweg die Erfahrung und der Mut fehlt

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Darf ich mich an das Thema anhängen? Ich habe nämlich das gleiche Problem, aber auf eigenen Wunsch, ohne gesetzliche Pflicht.

    Rundum geschlossener Transporter mit Trennwand zur Fahrerkabine, Trennwand hat Schiebefenster. Luft kann über die Seitenfenster der Fahrerkabine und offenes Schiebefenster rein, aber nicht raus, so dass der Laderaum im Sommer verdammt heiß wird. Mit nassem Hund wird es Treibhausklima.

    Was ist eine einfache, preiswerte und effektive Möglichkeit zur Entlüftung? Mir fallen ein: Schiebefenster einbauen (brauche eigentlich keine Fenster, für die ich nur wieder Abdeckung basteln muss), Dachpilz aufsetzen (hält bis zur ersten 1,90 m-Schranke...), Lüftungsschlitze seitlich (dann ist der Kasten nicht mehr wasserdicht). Gibt's noch was? Und was hat das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis?

    Du kannst eine Zwangslüftung für Handwerkerfahrzeuge einbauen, da gibt es eine Bodenlüftung, Seiten oder eben eine flache Dachlüftung ...

    Kannst mal googlen nach "Transporter und Zwangslüftung"

    Meine Fahrzeuge:

    T4 TDI Multivan Allstar (Verkauft)

    Davor T3 TD Womo mit Hubdach Selbstausgebaut,

    Neu:

    MB Sprinter 316 cdi, Bj 6/16, noch ein Kastenwagen, wird in ein Womo für 2 Leute und zwei Hunde

  • Hab grade nichts anderes, aber so ist das beim Carthago gelöst.IMG_0076.jpg

    Das kleine Schwarze Häubchen am linken Seitenteil mit Gitter drinnen, damit keine

    Viecher rein können.

    Grüße vom Chiemsee
    Mühli
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    Besser als ein Bus :nixpeil: Viele Bussis :bussi:

  • Oben: Die Vorschrift bei bis zu 5m² Grundfläche Wohnraum lautet 75cm², bei 5-10m² liegt sie bei 100cm². :prof:

    Unten: Die Vorschrift bei bis zu 5m² Grundfläche Wohnraum lautet 10cm², bei 5-10m² liegt sie bei 15cm².

    Also weder 10x10 noch 5x20cm 8o

    Einmal editiert, zuletzt von Scheibi84 (9. November 2022 um 12:54)