Selbsteinbau ohne Wohnmobilzulassung = Betriebserlaubnis erloschen?

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  • Fahrzeuge mit sogenannter Wechselnutzung behalten auch nach dem Umbau ihre ursprüngliche Fahrzeugkategorie. „Temporär genutzte Einbauten, die man ohne Werkzeug entfernen kann, machen aus einem normalen Fahrzeug noch kein Wohnmobil“

    Schön das du hier was zitierst ohne eine Quelle dazu anzugeben. X/

    Dein Zitat müsste hier her stammen oder?

    Das ist aber nicht das wonach die TE gefragt hat, es ging darum ob ein ausgebauter Bus auch ein PKW ist und dementsprechend zugelassen werden kann.

    Nicht was für eine WoMo Zulassung nötig ist.

  • Aber scheinbar geben das unsere deutschen Gesetze/Verordnungen nicht eindeutig her...........

    Das ist absolut falsch. Die deutschen gesetze sind diesbezüglich absolut eindeutig, wie hier schon mehrfach zu lesen ist.

    Das Problem sind die Versicherungen. Die wollen sich regelmäßig um die Zahlungen drücken und behaupten dann irgend etwas.

    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • Aber scheinbar geben das unsere deutschen Gesetze/Verordnungen nicht eindeutig her...........

    Das ist absolut falsch. Die deutschen gesetze sind diesbezüglich absolut eindeutig, wie hier schon mehrfach zu lesen ist.

    Das wäre ja wunderbar.

    Kann mir jemand den Link zum Gesetz schicken, wo steht, dass mein PKW trotzdem ein PKW bleibt auch wenn ich Küche und Bett einbaue und diese nicht einfach und nicht ohne spezielles Werkzeug auszubauen ist.

  • Das ist absolut falsch. Die deutschen gesetze sind diesbezüglich absolut eindeutig, wie hier schon mehrfach zu lesen ist.

    Kann mir jemand den Link zum Gesetz schicken, wo steht, dass mein PKW trotzdem ein PKW bleibt auch wenn ich Küche und Bett einbaue und diese nicht einfach und nicht ohne spezielles Werkzeug auszubauen ist.

    Fahrzeug der Klasse M1

    Klasse M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

    Definiert in der Richtlinie 2001/116/EG der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt

    Ergo: wenn du auch nur 2 Sitzplätze hast, hast du ein Fahrzeug der Klasse M1. Du solltest nur eben nicht Bett, Schrank, Traumfänger und 9 Sitplätze außer dem Fahrersitz haben. Ansonsten ist es nicht mehr M1. Nicht wegen dem Traumfänger, sondern wegen dem Sitz der nun zuviel ist.

    Ein Womo ist übrigens *trommelwirbel* auch ein Fahrzeug der Klasse M1.


    Klasse N1 hast du nicht, denn:

    Klasse N1: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

    Dein Bus ist aber für die Personenbeförderung ausgelegt.

    Ergo: wir wissen schon mal das der Bus der Klasse M1 entspricht und bleibt.

    Schaust du in der Zulassungsbescheinigung Teil I was unter Ziffer 22 steht, wird das auch deutlich. Dort findest du beispielsweise etwas wie »ZIFF.S.1:WAHLW. 2 BIS 5 OD.7.*«.

    Somit ist deine Frage beantwortet: es ist mit der Richtlinie 2001/116/EG und die StVZO mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I exakt definiert: du hast einen PKW.

    Nur weil du eine Küche und ein Bett einbaust wird aus dem M1 (PKW) kein Womo.

    Dafür müsstest du eine Abnahme vornehmen lassen und den Bus zum WoMo umschreiben lassen. Womo kennt die EG-Richtlinie nicht. M1 ist M1. Egal ob PKW oder WoMo oder SoKfz Bürofahrzeug (was ich mal hatte).

    Damit deine Einwände auch gleich bedient sind:

    »Ich will aber DEUTSCHES RECHT und keine EG-Richtlinie!«

    Bittesehr: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen. Da die EG-Klassen in nationalem Recht auch vorhanden sein müssen findest du die Definitionen auch in der Anlage zur StVZO.

    »Aber in meinem Führerschein steht ja auch nichts von M1 und so!«

    Führerschein: FZV. Fahrzeugzulassung in Deutschland: StVZO. Äpfel sind Äpfel, Birnen sind Birnen. Daher kann man nicht den Führerschein und die FZV mit der StVZO vermischen. Aber wenn du dich in die nicht relevanten Definitionen der FZV einlesen willst: § 2 FZV.

    »Ich will aber ein WoMo!«

    Die historisch bedingte nationale Unterscheidung in Deutschland bezüglich So.KFZ und PKW hat nur bei Steuer und Versicherung auswirkungen. Es tangiert den Rest nicht. Und es gilt generell der Grundsatz »was nicht verboten ist, ist erlaubt«.

    Da im Teil I definiert ist, dass du die Sitze ausbauen kannst (um z.B. ein Bett und eine Küche als sehr gut gesicherte Ladung zu transportieren) musst du nicht mal die Sitze austragen lassen. Warum? Weil es nicht verboten ist ein Bett und eine Küche sicher im Bus zu befestigen.


    »Du bist doof und stinkst!«

    Ich arbeite an beidem und gelobe Besserung!

    Grüße, Martin

  • Nachtrag aus dem großen Buch mit dem Titel »Frag 5 Leute, erhalte mindestens 6 Meinungen«:

    Campingbox befestigen - Was sagen TÜV und Dekra? » Franzeks Reisen
    Wir haben bei TÜV, Dekra und GTÜ nachgefragt wie Einbauten und Campingboxen im Campervan korrekt und sicher befestigt werden müssen.
    www.franzek.com
    Zulassung für selbstausgebaute Wohnnmobile: So bekommen Sie die Womo-Zulassung
    Der Experte vom TÜV verrät, worauf es bei der Zulassung von selbst ausgebauten Campervans als Wohnmobil ankommt.
    www.promobil.de
    Muss Ladung wirklich -händisch- lösbar sein? - Das Tinyhouse Forum
    Hallo zusammen,immer wieder lese ich: Wenn man das TH als Ladung deklarieren will, dann muss man es so am Trailer befestigen, dass es händisch lösbar ist, z.…
    www.tinyhouseforum.de

    Und natürlich:

    § 22 StVO 2013 - Einzelnorm

    Und zusätzlich noch ein Gedankenspiel:

    Lege ich eine leere Europalette hinten in meinen Pickup -> Ladung.
    Wenn ich sie nicht verzurre -> schlecht gesicherte Ladung.

    Was aber wenn ich einen IBC mit der Hand draufpacke, schön verzurre und dann mit 1'000 kg Gewicht befülle (1'000 l Wasser)?

    Habe ich dann aus der Ladung ein »nicht händisch lösbares« Ausstattungsdetail hinzugefügt weil ich ihn nicht mehr ohne Werkzeug (Gabelstapler oder Kran) von der Ladefläche bekomme? ;)

    Es ist nirgendwo exakt definiert wo die Grenze zwischen Ladung und fest mit dem Fahrzeug verbunden liegt. Natürlich bekommt man eine mit Sikaflex verklebte Küche nicht ganz so einfach aus dem T4 raus wie den Wäschekorb mit dem Campingkocher. Keine Frage. Aber gerade bezüglich Verschraubungen ist es nicht wirklich geklärt. Wenn ein 17er oder 19er Schlüssel für die Radbolzen oder -muttern zum Bordwerkzeug gehört und ich sichere alles mit 17er oder 19er Schrauben bzw. Muttern - ist es dann noch immer Ladung? Daher ist selbst die Aussage »mit Bordmitteln« nicht wirklich erschöpfend geklärt.

    Als Exkurs:

    Bis zu einer Gesetzesänderung waren Pickups mit 5 Sitzplätzen (Doppelkabiner) steuerrechtlich als PKW zu behandeln - auch wenn es Fahrzeuge der Klasse N1G laut Papieren waren (Nutzfahrzeug, also LKW).

    Warum? Weil es dem Fiskus nicht gepasst hatte, dass man einen 3,2 l Diesel (oder einen 5,7 l Benziner) mit Gewichtsbesteuerung bewegen kann... Quelle hierfür:

    Neue Rechtslage: Pickup Trucks können wieder als Lkw besteuert werden
    Mit der Aufhebung der Sonderregelung (§ 18 Abs. 12 KraftStG) können Pickups nun wieder als LKW versteuert werden.
    pick-up-trucks.de

    Ergo: Bestätigung für »es ist erlaubt was nicht explizit verboten ist«. Oder eben gestrichen wurde. ;)


    Grüße, Martin

  • Es ist nirgendwo exakt definiert wo die Grenze zwischen Ladung und fest mit dem Fahrzeug verbunden liegt. Natürlich bekommt man eine mit Sikaflex verklebte Küche nicht ganz so einfach aus dem T4 raus wie den Wäschekorb mit dem Campingkocher. Keine Frage. Aber gerade bezüglich Verschraubungen ist es nicht wirklich geklärt. Wenn ein 17er oder 19er Schlüssel für die Radbolzen oder -muttern zum Bordwerkzeug gehört und ich sichere alles mit 17er oder 19er Schrauben bzw. Muttern - ist es dann noch immer Ladung? Daher ist selbst die Aussage »mit Bordmitteln« nicht wirklich erschöpfend geklärt.

    Die Frage ist im Anhängerform schon Mal ausführlich diskutiert worden.

    Das mit Bordwerkzeug ist nirgendwo niedergeschrieben!

    Es wird ja auch bei Schwertransporten oft genug die Ladung mit dem Anhänger verschraubt und ist dann trotzdem noch Ladung.

    Wen du was anschweisst, dann wird es schwierig mit Ladung zu argumentieren.

    Die Sache mit deinem IBC, die Sicherung der Ladung hat nichts damit zu tun in ich die Ladung händisch verladen kann!

    Phantasie ist wichtiger als Wissen,

    denn Wissen ist begrenzt!

    (Albert Einstein)

  • Die Frage war:

    Muss man ein WoMo mit WoMo-typischem Ausbau zwingend als Womo zulassen lassen oder nicht.

    Die Frage wurde von den Profis bereits eindeutig mit "JA" beantwortet ... nun konzentriert Euch bitte darauf, die rechtlichen Grundlagen für die Umschreibungspflicht zu beschaffen.

  • Die Frage war:

    Muss man ein WoMo mit WoMo-typischem Ausbau zwingend als Womo zulassen lassen oder nicht.

    Nein. Die Frage war: »Muss man ein Fahrzeug mit WoMo-artigem Ausbau zwingend als Womo zulassen lassen oder nicht.«

    Die Frage wurde von den Profis bereits eindeutig mit "JA" beantwortet ...

    Dann haben diese Profis falsch geantwortet.

    nun konzentriert Euch bitte darauf, die rechtlichen Grundlagen für die Umschreibungspflicht zu beschaffen.

    Actori incumbat probatio - »Dem Kläger obliege die Beweislast«. ;)

    Da es keine Pflicht zur Umschreibung zum WoMo gibt, gibt es auch keine entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

    Für die Zulassung hat die nicht erfolgte Umschreibung vom PKW (Klasse M1) zum So.KFZ (ebenfalls Klasse M1) keine Auswirkungen. Daher: es existiert keine Pflicht für eine Gattungsänderung.

    Anders sieht es bei Nutzfahrzeugen aus (Klasse N1). Werden die Anforderungen an die Transporteigenschaften eines Lkw nicht mehr erfüllt, erlischt die BE.
    Daher muss ein LKW der kein LKW mehr ist umgeschlüsselt werden.

    Aber natürlich räume ich für ein Audiatur et altera pars den Raum ein: »Auch die andere Seite soll angehört werden«. :)

    Grüße, Martin

  • Hallo.

    Hier meine Erfahrungen was Umbau zum Camper betrifft:

    Wir hatten einen T4 mit LKW Zulassung (Trennwand, keine Anschnallmöglichkeiten im Laderaum). Durch entfernen der Trennwand und Einbau einer Sitzbank im Laderaum sind die Voraussetzung für steuerbegünstigte LKW Zulassung nicht mehr gegeben. Also muss in diesem Fall eine Ummeldung zum WoMo erfolgen. Da sonst kein Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung. Laut dem DEKRA Prüfer ist es aber bei einem T4 mit PKW Zulassung nicht ganz so dramatisch. Wie schon hier beschrieben, wenn die Möbel etc. einfach zu entfernen sind. Was aber auch zu bedenken ist, eine WoMo Zulassung hat teilweise auch Vorteile. Da die WoMo Versicherung andere Sachen abdeckt wie eine LKW oder PKW Versicherung. Da gibt es zwar auch unterschiedliche Versicherungen mit unterschiedlichem Umfang. Mal ein Beispiel: Wir haben eine festverbaute Markise am Bus. Diese ist vor 2 Jahren bei einem Hagelgewitter am Gardasee stark beschädigt worden. Die Versicherung hat uns diese Markise ersetzt. Macht die LKW Versicherung natürlich nicht.

    Grundsätzlich würde ich bei Unklarheit zum TÜV,DEKRA,GTÜ fahren, natürlich so wie mit dem Bus zum Campen gefahren wird und einfach nachfragen, ist das so als PKW noch okay der nicht. Dann sollte es auch keinen Stress im Nachhinein geben.

    Aus meiner Erfahrung und die eines befreundeten GTÜ Prüfers, ist oft das Problem mit Versicherung und der Kfz Steuer, das die umgebauten Camper als LKW zugelassen sind. Ein leerer Sprinter,Ducato oder T4 ist auch meist billiger und man braucht ja auch die ganzen Sitzplätze nicht wie in einem PKW. Nur erklären die "VAN LIFE HIPPSTER" von YouTube das ihren Zuschauern nicht. Und da kommt es dann im Nachgang zu Problem.

    Grüße Tony

    Einmal editiert, zuletzt von ToMa14 (1. Februar 2023 um 18:10)

  • … wenn die Sitzbank nicht zum Personentransport zugelassen ist und sich das Ganze immer noch auf die LKW Zulassung bezieht, ist Deine gemachte Aussage falsch. Davon abgesehen war eine Trennwand noch nie Voraussetzung für eine LKW Zulassung.

  • Ob es sich lohnt einen Multivan zum Wohnmobil umzuschreiben wenn man den verkaufen will??? Die Steuer wäre deutlich weniger.

    Ich hoffe ich durfte es hier anbringen, habe einfach keine Rubrik gefunden..

    Gruß

    Eddie

  • Ob es sich lohnt einen Multivan zum Wohnmobil umzuschreiben wenn man den verkaufen will??? Die Steuer wäre deutlich weniger.

    Ich hoffe ich durfte es hier anbringen, habe einfach keine Rubrik gefunden..

    Gruß

    Eddie

    Für den Käufer lohnt es sich dann, der braucht das Geld für die EIntragung, Umbau etc. nicht zahlen. Die Ausgaben bekommst du allerdings kaum über den VK Preis wieder rein.....

  • Vor allem müssen die dafür nötigen Einbauten dann auch zwingend mitverkauft werden, da für die Zulassungsart ausschlaggebend. Auch wenn viele Busse dann ohne verkauft werden. Davon wird es nicht besser.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling: