Grüne Plakette für Wohnmobil

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  • Guten Morgen,

    habe eine Frage zur grünen Plakette. Habe 2009 einen Mangold Oberland DPF einbauen lassen und dafür für meinen 2,5 TDI ACV eine grüne Plakette bekommen. Das Fahrzeug ist auf 2810 kg zugelassen. Nun gab es einen Halterwechserl und beim Amt fiel auf, dass mit Wohnmobilzulassung nur eine gelbe Plakette rechtens gewesen wäre. Als PKW bekäme er die grüne. Gibt es dafür eine Lösung?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Christian

  • Kannst Du das nachvollziehen? Wo steht denn das geschrieben? Es wäre nicht das erste Mal, dass ein(e) Sachbearbeiter(in) etwas postuliert, was einer Überprüfung nicht standhält.

    Ich habe ein WoMo / 7DZ / allerdings 2610 kg /grüne Plakette.

    Einmal editiert, zuletzt von Phydeux3 (23. Dezember 2022 um 12:22)

  • Habe 2009 einen Mangold Oberland DPF einbauen lassen

    Ich meine, dass es in den alten OM-Gutachten bei >2,8t nur gelb gab, für die Abgasschlüsselnumern mit "06".

    In den neueren Gutachten ist meines Erachten für den OM 858.090 ACV > 2,8 t z.B mit Abgasschlüsselnummer 0654 auch grün.

    Das aktuelle Gutachten und eine Einbaubescheinung kannst Du Dir hier herunterladen. Wenn dort Deine Abgasschlüsselnummer mit grün aufgeführt ist, würde ich damit zur Prüforganisation und /oder Zulassungsstelle. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (23. Dezember 2022 um 11:49)

  • Mein Wingamm hat Wohnmobilzulassung, 2810kg, Mangold Oberland DPF und grüne Plakette.

    Keinerlei Probleme bei der Zulassung, obwohl die Zulässigkeit der grünen Plakette sogar besonders unter die Lupe genommen wurde.

  • Christian1976

    Bitte füll' doch das Profil aus, EZ und Motorkennbuchstabe können da auch eine Rolle spielen. Außerdem wäre es hilfreich, du teiltest mit welche Abgasschlüsselnummer denn in den Papieren steht/stand?

    Im Ergebnis könnte es evtl. sein, dass Du den Bus auf 2795 kg zGG ablasten musst, und dann sollte es mit der grünen Plakette in jedem Falle klappen.

    Gruss CC??

    (auch mit Oberland DPF unter dem Bus, Womozulassung, zGG nunmehr 2795 kg und grüner Plakette "vom Amt" ...)

    Einmal editiert, zuletzt von CC?? (23. Dezember 2022 um 12:10)

  • Moin Christian1976 ,

    bitte, wie bereits geschrieben, Mal dein Profil ausfüllen.

    Und dann schau Mal hier: Klick

    da ist sehr gut beschrieben, was mit welcher Schlüsselnummer geht.

    Mein Cali ACV von 2001 hat nach der Unschlüsselung von Pkw zu WoMo die 0654 bekommen und damit auch die grüne Plakette behalten. Eingetragen sind zGG von 2805 kg (warum auch immer) und damit WoMo über 2,8t.

  • … Ganz einfach erklärt, ist der Bus mit A.C. V Motor vor Baujahr 2001 und hat die Schlüsselnummer 0427 bekommt er mit DPF grün. Wird das ganze als Wohnmobil über 2800kg oder LKW um geschüttelt und es kommt als Schlüsselnummer 06 33 raus, gibt es mit dem selben DPF nur noch gelb.

    Ist der Bus mit ACV Motor nach Baujahr 2001 beziehungsweise und hat somit schon Euro3 ab Werk, bekommt er mit DPF egal mit welcher Zulassungsort immer grün.

  • … Ganz einfach erklärt, ist der Bus mit A.C. V Motor vor Baujahr 2001 und hat die Schlüsselnummer 0427 bekommt er mit DPF grün. Wird das ganze als Wohnmobil oder LKW um geschüttelt und es kommt als Schlüsselnummer 06 33 raus, gibt es mit dem selben DPF nur noch gelb.

    Ist der Bus mit ACV Motor nach Baujahr 2001 beziehungsweise und hat somit schon Euro3 ab Werk, bekommt er mit DPF egal mit welcher Zulassungsort immer grün.

    Mein 97er ACV hatte ne WoMo Zulassung und mit DPF grün bekommen.

    In dem verlinkten wiki-Artikel steht unter ACV:

    0427/0633 (Abgasnorm: 96/69/EG I)

    Diese Abgasnorm gilt für ACVs welche zwischen dem 01.01.1997 und dem 31.12.1999 hergestellt worden sind. Es ist eine Euro 2 Einstufung und man erhält die rote Plakette. Mit der Schlüsselnummer 0427, der Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über 2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette.

  • Ich glaube, 10kg ablasten könnte helfen.

    Aber da melden sich noch die Fachleute...

    15 kg auf dann 2795 ist noch etwas besser.

    Genau so habe ich es nach Einbau des DPF bei meinem T4 mit ACV-Motor damals gemacht. Wie oben schon genannt, nennt es sich "Ablasten ohne technische Änderung". Detaillierte Papiere habe ich leider keine mehr hier, da der Bus nicht mehr in meinem Besitz ist.

    Schlüsselnummer unter 14.1 nach Ablastung auf 2795 kg war eine 0427 bei So. Kfz. Wohnmobil, 96/69/EG I, habe ich gerade in einer alten Kopie gesehen.

  • Diese Abgasnorm gilt für ACVs welche zwischen dem 01.01.1997 und dem 31.12.1999 hergestellt worden sind. Es ist eine Euro 2 Einstufung und man erhält die rote Plakette.

    Mit der Schlüsselnummer 0427, der Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über 2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette.

    Das ist korrekt.

    Der TE hat aber 2810kg.

  • Diese Abgasnorm gilt für ACVs welche zwischen dem 01.01.1997 und dem 31.12.1999 hergestellt worden sind. Es ist eine Euro 2 Einstufung und man erhält die rote Plakette.

    Mit der Schlüsselnummer 0427, der Abgasnorm im Klartext 96/69/EG I und einem zulässigen Gesamtgewicht über 2500 kg erhält man mit einem RPF der Stufe PM1 die grüne Plakette.

    Das ist korrekt.

    Der TE hat aber 2810kg.

    Also grün nicht für 0633? Dann hab ich das vlt falsch gelesen. Hab auch nicht mehr im Kopf, ob mein 97er 2,79 oder 2,81 t hatte. :/

    Der TE hat einen 2000er ACV, da stellt sich nun die Frage, ob er nicht die Schlüsselnummer 0654 hat. Dann sollte er ja ohne Problem grün bekommen.

  • Ich glaube, 10kg ablasten könnte helfen.

    Aber da melden sich noch die Fachleute...

    15 kg auf dann 2795 ist noch etwas besser.

    Wie? Je mehr ablasten, desto grüner die Plakette?

    Wie an der Wursttheke: "Darf es etwas mehr sein...?" Oh man...

    Da gibt es keine Grauzone. Gewichtsgrenzen sind fest. Es heißt "bis 2800kg" Die sind dann mit eingeschlossen. Sonst hätte man früher ja nur auf 2800 auflasten müssen und nicht auf 2810kg ;)

    .................................................

  • Kannst Du das nachvollziehen? Wo steht denn das geschrieben?

    § 47 StVZO, Anlage XXVI

    "Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG I" mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne, allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM 1 einhalten, darf dagegen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. ..."

    Es handelt sich um eine Ausnahme von der Regel.

    Diese Ausnahme ist auf "PKW" beschränkt und bezieht sich auf die Abgasschlüsselnummer (27 bzw. 0427) in Verbindung mit der Einstufung in die Emissionsgruppe (96/69/EG I).

    Da ein Wohnmobil über 2,8t zGG einen Abgasschlüssel für LKW erhält (0633), gilt diese Ausnahme für diese Fahrzeuge nicht.

    15 kg auf dann 2795 ist noch etwas besser.

    Nein ... das ist nicht "noch besser", sondern identisch.

    Der PKW-Abgasschlüssel wird bis einschließlich 2.800kg zGG für Wohnmobile verteilt, darüber gibt es den für LKW.


    Der TE hat einen 2000er ACV, da stellt sich nun die Frage, ob er nicht die Schlüsselnummer 0654 hat. Dann sollte er ja ohne Problem grün bekommen.

    Ein 2000er ACV hat recht sicher nicht 98/69/EG III; A und somit auch nicht 0451/0654.

    Ganz abgesehen davon, dass die Leute beim Amt dann wohl nicht wegen der grünen Plakette gemault hätten, denn die kennen sich üblicherweise überhaupt nicht mit den Besonderheiten der verschiedenen Autos aus und halten sich strikt an die Angaben in den Papieren.

    Die Frage, ob es sich nicht doch um einen abgastechnisch nochmals optimierten ACV mit Abgaskonzept EU3 handelt, steht daher wohl eher nicht zur Debatte.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (23. Dezember 2022 um 18:52)

  • Dann bliebe wohl nur die Ablastung...

    ganz sicher ... und hier im Forum auch schon mehrfach, ich meine sogar abschließend, erklärt worden ... auch wenn Christian das bisher nicht mitbekommen hat.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)