HU durchgefallen / Wärmetauscher älter als 10 Jahre/ wie vorgehen?

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  • Also ich ziehe alle zwei Jahre zum Tüv die Stecker von der Heizung und Dieselpumpe ab, packe Sie in kleine Tüten und befestige sie mit Kabelbindern am Unterboden.

    So ist sie außer Betrieb und keiner hat je gemeckert!


    Mehr ist nicht notwendig, denn keiner verlangt Löcher im Boden zu haben oder diese anderweitig zu verschließen! Zudem nicht mit den angesprochenen Scheinwerfern zu vergleichen, da ganz anderer STVO Sachverhalt.

  • Bitte richtig außer Betrieb setzen, Bedienteil entfernen, Stecker alle ab, auch von der Dosierpumpe, würde auch den Auspuff demontieren

    Wozu?
    Ich würde mit dem nächsten Prüfer klären, ob ihm nicht nur "Sicherung raus" genügt.
    Warum unnötig Arbeit machen?

  • Wozu?
    Ich würde mit dem nächsten Prüfer klären, ob ihm nicht nur "Sicherung raus" genügt.
    Warum unnötig Arbeit machen?

    Das alles was ich vorschlage ist keine große Arbeit, zeigt aber das man vorbereitet ist, denn eine Sicherung kann ich auch schnell wieder einsetzen

  • ich habe meine nach 18 Jahren seltener und 2 jahren ohne Benutzung mal ausgebaut, zerlegt, als innerlich in Ordnung begutachtet ud mit vorher besorgten 3 frischen Dichtungen wieder zusammengebaut
    den freien oder Dekra-prüfer hat die nie interessiert

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • HAllo zusammen

    die Fa. Eberspächer hat folgendes Schreiben in Bezug zum Brennkammertausch bei Luftstandheizungen rausgebracht (siehe Anlage)

    Der Brennkammertausch unterliegt nicht mehr einer TÜV Untersuchung. Es ist lediglich eine Empfehlung die Brennkammer nach 10 Jahren zu tauschen. Wenn Dies der einzige Mangel bei der TÜV Prüfung war, kannst du die Anlage ausdrucken und dem Prüfer vorlegen.

    Gruß
    Wilfried

    P.S. Dieses Schreiben gilt nur für die Luftstandheizung.
    Ein Zuheizer oder eine Wasserstandheizung unterliegen auch keiner TÜV-Prüfung

  • Die EG - Heizgeräterichtlinie von 2001/56/EG besagt, dass die Prüfung der Heizung keine TÜV - Prüfung erfordert. Der TÜV prüft in diesem Fall nicht. Es ist nicht TÜV relevant. Wenn der Prüfer keine Fehlfunktion der Heizung feststellen kann, kann er diese Heizung auch nicht als Mangel im Prüfbericht aufführen.

    Einmal editiert, zuletzt von Alpinist (6. September 2018 um 20:16)

  • Kannst du bitte die Quelle aus der 2001/56/EG nennen, die das besagt ? Ich finde es leider nicht.

    Ganz abgesehen davon wurde die 2001/56/EG doch am 31.10.2014 ausser Kraft gesetzt...

    Meine Meinung ist: Wenn der Hersteller als Herstellervorschrift angibt, dass die Heizung alle 10 Jahre einen neuen WT erhalten muss, so kann sehr wohl der Tüv einen EM draus machen,
    wenn die Herstellervorschrift zum fachgerechten Betrieb der Heizung nicht eingehalten wurde.

    Daher, un-spiessigeren Prüfer suchen ist wohl die einzige einfache Methode :)

    Einmal editiert, zuletzt von reimo (6. September 2018 um 20:22)

  • Zitat von reimo

    Daher, un-spiessigeren Prüfer suchen ist wohl die einzige einfache Methode :)


    In praktischer Sicht ja. Wir leben in einer "gesetzlosen Zeit". Denn die EU kennt fast nur "Kann-Bestimmungen". Gesetze und Klarheit für jeden ist Vergangenheit, und nicht mehr gewollt. Hersteller verschweigen auf Anfrage sogar Zulassungen eigener Produkte. Der Geier weiß warum. Erst nach Vorlage der Typgenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt kommt dann kleinlaut: "Erlaubt ist das schon, aber nicht gewollt". Noch Fragen?

    Sind Transfette eigentlich Dünne im Körper eines Dicken oder Dicke im Körper eines Dünnen? :nixpeil:

  • Kannst du bitte die Quelle aus der 2001/56/EG nennen, die das besagt ? Ich finde es leider nicht. (siehe Anlage in meinem Beitrag)

    Ganz abgesehen davon wurde die 2001/56/EG doch am 31.10.2014 ausser Kraft gesetzt...

    Wenn diese Richtlinien sich laufend ändern dann weiß ich auch nicht nach was ich mich richten soll. So ein Katz- und Mausspiel sollen sie im Kindergarten spielen aber nicht wenn es um 1000 und mehr Euro und um Sicherheit geht. Hier sollte Klarheit eindeutig sein. Das ist hier definitiv nicht der Fall.
    Bei mir ist nun auch der TÜV fällig. Sollte die Standheizung (12 Jahre) beanstandet werden, lege ich das Schreiben von Eberspächer vor. Dann ist der Prüfer in der Verpflichtung dieses Schreiben als nichtig zu erklären.

  • Habt ihr keine Angst bzgl. CO?


    Die CO Diskussion trifft doch nur auf Benziner zu ?(
    Beim Diesel geht es doch um NO :kratz:

    Achtung: :ironie:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ja das Problem mit der Standheizung kehrt immer wieder, beim letzten TÜV hat es mich auch erwischt. Ein Prüfer der einem sagt dass die ausgebaut werden muss und dazu sagt das er es bei seinem Bus auch so gemacht hat, das hat sofort null Spielraum vermittelt.
    Statt einer Nachprüfung beim selben TÜV habe ich gewechselt und der neue Prüfer hat gesagt dass sei Quatsch. Kein abklemmen, kein ausbauen.
    Also wie schon geschrieben wahllos und das verstehe wer will?!
    Ich habe das nie mehr gefunden aber hier im Forum einen Anbieter gesehen der die Brennkammer prüft/überholt. Das war halb so teurer wie eine neue Brennkammer und es gab auch einen akzeptierten Aufkleber dazu. Natürlich auch ohne "Überlebensgarantie“.
    Eigentlich wollte ich das zur nächsten Heizsaison machen weil es mir recht wäre wenn da mal jemand drüber schaut. Unabhängig von dem was der TÜV will möchte ich mir da etwas mehr Sicherheit verschaffen. Kann mich vielleicht jemand zu dem Anbieter leiten?

    Alle Angaben ohne Gewähr

    3 Mal editiert, zuletzt von Racoon (6. September 2018 um 23:07)