Frontscheibengummi eingefallen

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  • Du hast sicher schon mitbekommen, dass dat Dingens keine Funktion hat ... ob Du allerdings damit leben musst, kann am ehesten die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks beantworten (ohne dass es was kostet).

    Die Scheibe ist einfach zu weit unten eingeklebt ... das könnte allerdings dann schon ein echter Mangel sein und die Scheibe müsste wieder raus.

  • Wenn ich es richtig sehe, ist die Scheibe nicht abgesackt, nur der Gummi ist ein bisschen verdreht.

    Solange die Scheibe dicht ist, ist das nur ein optischer Mangel. Diese Gummileiste hat keine abdichtende Wirkung. Deswegen einen Rechtsstreit? Puh...

    "Der 2,4l SD (Saugdiesel) Motor im VW T4 trägt stolz die Motorkennbuchstaben AAB. Leider ist dies keine Ratingkennzahl für das Abgasverhalten."

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  • Naja...ich bin auch immer „pingelig“ wenn ich etwas in einer Fachwerkstatt machen lasse.

    In diesem Fall würde ich zumindest auf Minderung des Preises, evtl. sogar auf Korrektur bestehen. Sonst hätte ich es auch bei irgendeinem Bastler oder ggf. selber machen können.

    Nach meiner Erfahrung kommen Kommentare bzgl. pingelig oder z.B „deswegen gleich ein Rechtsstreit“ meistens von Personen denen das Geld zu locker sitzt, oder aber selber Handwerker/Fachkräfte sind.

    Bestehe zumindest auf Minderung, da auch ein optischer Mangel ein Mangel ist.

    Gut ist bei solchen Geschichten die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer...meistens reicht es schon wenn man anmerkt, das man sich bei nicht gütlicher Einigung an diese wendet.

  • In diesem Fall würde ich zumindest auf Minderung des Preises, evtl. sogar auf Korrektur bestehen. [...]

    Nach meiner Erfahrung kommen Kommentare bzgl. pingelig oder z.B „deswegen gleich ein Rechtsstreit“ meistens von Personen denen das Geld zu locker sitzt, oder aber selber Handwerker/Fachkräfte sind.

    In meinem Fall liegst du da leider falsch, ich habe alles andere als zu viel Geld, und bin auch nur Hobbyschrauber. Ich bin aber pragmatisch eingestellt, und wenn die Scheibe nicht undicht ist, ist sie m.E. fachgerecht eingebaut. Das könnte man natürlich nochmal explizit mit dem Gartenschlauch prüfen, wenn sie nicht dicht ist, muss auf jeden Fall eine Nachbesserung erfolgen.

    Eine Korrektur, egal aus welchen Gründen, würde aber bedeuten dass die Scheibe nochmal herausgeschnitten und neu eingeklebt werden muss. Selbst wenn es nichts kostet, können dabei wieder Schäden am Scheibenrahmen entstehen, etc. Ach ja, bei mir ist die Gummileiste seit dem Scheibentausch auch (an einer anderen Stelle) leicht verdreht. Probleme nach 3 Jahren: keine.

    "Der 2,4l SD (Saugdiesel) Motor im VW T4 trägt stolz die Motorkennbuchstaben AAB. Leider ist dies keine Ratingkennzahl für das Abgasverhalten."

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  • Manfred2

    Das sollte kein persönlicher Angriff sein/werden!

    Ist aber nach meiner Erfahrung wirklich so, dass es meistens Handwerker sind die so argumentieren ( oder eben die denen die Kohle egal ist ) Habe gerade wieder so ein Fall bei mir zu Hause… Allerdings geht um etwas anderes.

    Nichts für ungut!

    Gruß

    Heiko

    Und jetzt sag bitte nicht das du Handwerker bist;) LG

    Einmal editiert, zuletzt von MamaLeone (19. Oktober 2020 um 23:04)

  • Bie dieser Gummi Leiste fehlen mir halt mehr Infos zb Orginal Scheibe und Gummi oder Zubehör

    Dan kommen 2 Bilder oben rechts oben links und unten rechts und links kann man nichts sehen nur vermuten das die Scheibe zuweit unten oder zuweit

    oben lings aussen sitzt.

  • Eine Korrektur oder eine Preisminderrung wollte die werkstatt nicht drauf eingehen, deswegen war gestern ein Termin beim Amstgericht zur güterverhandlung. Leider wollte die Gegenseite keine schlicht und schlicht Einigung eingehen und somit wird ein Sachverständiger es entscheiden müssen um was für ein Mangel es sich handelt . Und ein Optischer Mangel ist auch ein Mangel, das meint die Staatsanwaltschaft auch.
    könnte man das Gummi richten ohne Ausbau der Scheibe?
    ob Original oder Zubehör kann ich nicht sagen.
    es war zumindest eine freie Werkstatt.


    wenn ihr euer Auto in die werkstatt bringt und abholt und ihr danach eine Beule oder Kratzer feststellt und dieser euch als optischer Mangel verkauft wird mit dem ihr Leben müsst, Wüsste ich gerne wer dieses akzeptiert.

    Bilder könnte ich nochmal nachreichen von allen Ecken .

    Danke für eure Antworten.

  • Also ich verstehe Dich, Børge , voll und ganz!

    Wenn ich etwas in einer (Fach)Werkstatt machen lasse, erwarte ich ein einwandfreies Ergebnis. Zumindest wenn es sich bei der Arbeit um - in meinen Augen - Standard Arbeit handelt.

    Ich persönlich habe mich schon um einen ~2mm Luftspalt in einer Ecke geärgert (zwischen Gummidichtung und Rahmen).

    Habe mich da aber auch nicht beschwert...

    Wenn sich Børge damit zufrieden geben soll, dann hätte er das auch gleich alleine machen können. Wieso soll man dann überhaupt noch in die Werkstatt gehen?

    Die Arbeit ist definitiv nicht ordentlich gemacht worden, das ist hier wohl jedem klar. Wenn von der Werkstatt nichts kommt, bleiben nur rechtliche Schritte, wenn man nicht vorher einknickt.

    onlei er hat kein Fass aufgemacht, er hat ein bereits geöffnetes Fass genommen um sein Problem anzusprechen:

    Werkstatt schafft es nicht die Frontscheibe richtig einzubauen

    Darauf hätte man natürlich auch im Eröffnungsbeitrag verweisen können, aber naja, kein Beinbruch...

    Schöne Grüße

    Fyncro

  • Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Deshalb sind mir die Kosten egal. Nun wird ein Sachverständiger beauftragt vom Gericht (ca.2000€) . Es ist bekannt das die Gegenseite keine Versicherung hat, er aber aus Sturheit auch nicht mehr nachgeben will. Somit wird es für ihn ganz schön teuer sollte er verlieren .
    deshalb gehe ich das ganze ganz entspannt an. Wollte nur mal eure Meinungen hören, ob ich der einzige bin der pingelig ist ?

  • Wenn Du so fragst: Pingelig bin ich zwar schon, aber um für so etwas vor Gericht zu ziehen finde ich schon grenzwertig. Verweis auf die Rechtsschutzversicherung spiegelt die allgemeine Mentalität wieder: Ich mache es, weil ich es kann (und nicht weil wirklich notwendig). Folge überlastete Gerichte und ein Verlust von Verhältnismäßigkeiten