Dürfen wir nun oder dürfen wir nicht - die (un)missverständliche Regel der Bundesregierung

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  • Bitte helft uns doch:

    Da wir z.Zt. mit unserem CE nirgendwo campen dürfen, wollen wir ein befreundetes Ehepaar in Brandenburg besuchen.

    Diese besitzen ein Haus mit einem großen Garten. Diesen Garten dürfen wir als Stellplatz nutzen und auch dort in unserem CE übernachten.

    Die aktuellen Besuchsregelungen (Corona) sehen laut Bundesregierung in unserem Fall (Ehe- und Lebenspartner)... ja, was vor? (siehe Screenshot!)

    Dürfen zwei Personen zwei andere treffen? Oder nicht.

    Wie ist die Regel gemeint. Dürfen wir nun als Paar das andere Paar zuhause besuchen oder doch nicht?

    Wie versteht Ihr die Passage?

    Danke im Voraus!

    Pontis & Weib

    Hält der Mann einer Frau die Beifahrertür auf, ist entweder das Auto neu - oder die Frau! (Uschi Glas)

    Einmal editiert, zuletzt von Pontis (25. April 2021 um 12:35)

  • Pontis 25. April 2021 um 12:36

    Hat den Titel des Themas von „Dürfen wir nun oder dürfen wir nicht - die unmissverständliche Regeln der Bundespolitik“ zu „Dürfen wir nun oder dürfen wir nicht - die (un)missverständliche Regel der Bundesregierung“ geändert.
  • steht da doch: alleine darfste hinfahren, zu zweit nicht ( es sei denn, Deine Frau ist maximal 14 Jahre alt oder Ihr und das befreundete Paar seid gegenseitig verheiratet).

    Grüße

    Burkhard live free - drive hard...


  • Ist doch total einleuchtend, ein Freund/in darf Euch Beide besuchen, Ihr Beiden dürft Sie/Ihn aber nicht besuchen :tear:

    Ich bin Der, der auf das H - Kennzeichen wartet :thumbup:
    1985: T2 b - 1988: T3 TD - 1996:T4 ABL Caravelle - 2000: T4 MV1, und Der bleibt auch. :kewl:

    . Meiner <<<<< zum Bus und Anhänger, hier sanft drücken :drive:

  • ich finde die regel traurig und, dass eine so einfache regel im Umfang eines twitterbeitrags nicht verstanden wird

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • dass eine so einfache regel im Umfang eines twitterbeitrags nicht verstanden wird

    vielleicht: "nicht verstanden werden will"

  • So eindeutig finde ich das nicht.

    Ich gehe mal davon aus, dass in dem Ziel-Landkreis eine Inzidenz von über 100 vorliegt.

    Dann gibt es ein Beherbergungsverbot und die obige Regel (nur eine Person....).

    ABER:

    Ich kann doch jemandem mit einem WoMo erlauben, eine Nacht auf meinem befriedeten Grundstück zu parken (also, ohne Markise raus, Tisch, Stuhl und Grill). Das derjenige sich dann auch mal hinlegen muss, um für die Weiterfahrt am nächsten Tag fit zu sein, kann einem niemand verwehren.

    Wenn dann in dem WoMo 2 Personen sind, kann doch eine Person den Gastgeber besuchen und die andere Person bleibt im WoMo. Nach einer Stunde wird getauscht :P

    Oder man macht 'ne "Stehparty im Garten" mit dem gebührenden vorschriftsmäßigem Abstand.

    :weg:

  • Ich finde eindeutige Regeln wichtig.

    Da Kinder unter 14 Jahren im Infektionsgeschehen bekanntermaßen keine Rolle spielen, werden sie natürlich aus der Besuchsregel ausgenommen.

    Und auch, wenn Personen eines Haushaltes nacheinander 100 einzelne Menschen treffen, die anschließend sofort Mitglieder anderer Haushalte treffen, machen Alle Alles richtig.

    Also: Ihr könnt die Regeln einhalten und trotzdem Alles falsch machen ... oder umgekehrt.

  • Ein Dreier geht nen Vierer nich ...... Man muss sich halt mal solidarisch sexuell einschränken.... Tages-Quickis nacheinander gehen .... mit Kontaktverfolgung .....Es soll da auch schon ne App geben ..... :devil:

    Also geniesst noch das Leben ..... und geht dem Virus nachts aus dem Weg .....

    Ab Sept . werden solche privaten *Hobby*fahrten eh dem Klimalockdown zum Opfer fallen ....

    2 Mal editiert, zuletzt von tercedes (25. April 2021 um 15:30) aus folgendem Grund: ich hab meine Tage .....

  • Danke Euch allen! Ist immer so schön, wenn jemand wie wir fragen, weil wir es nicht verstanden haben, und dann geantwortet wird: "Ist doch ganz einfach!" Ja, stimmt, wenn man es verstanden hat. Und Doofheit ist ja nicht verboten. Noch nicht jedenfalls.

    Dass wir vielleicht zu blöd sind oder nur unsere Zweifel hatten und uns in der T4-Gemeinde nochmal versichern wollten, ist eine andere Sache.

    Aber, die meisten von Euch haben sich - klüger als wir!!! - unserer erbarmt. Und das ist schön!

    DANKE dafür!!!

    Wir werden also den großen Garten mit unserem CE okkupieren und darin übernachten (was eh' geplant war). Und die Personen, die sich dann treffen, wechseln sich halt ab, oder sitzen im Freien, mindestens mit Mindestabstand usw. Die Rauchschwaden des Grills tun dann ein übriges.

    VG, Pontis & Weib

    Hält der Mann einer Frau die Beifahrertür auf, ist entweder das Auto neu - oder die Frau! (Uschi Glas)