LED-Leuchtmittel in H4-Scheinwerfern

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  • Die Leistungsverluste auch durch 25 Jahre Betrieb sind mit einberechnet, definitiv. Das kann ich sicher sagen, da ich in einem Bereich arbeite, der damit zu tun hat. Dies hat auch nichts mit einwandfreien Kontakten oder zu kurzen Leitungen zu tun, sondern mit Spannungspotentialen und Auslegungen von Hauptverbindungen, Sicherungen, des Sicherheits Back-Bone und ein paar weiteren Dingen. Sicher sagt dir das Thema funktionale Sicherheit etwas, dies ist sicher ein wichtiger, federführender Punkt dieser Auslegungen.

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  • Afaik sind die Scheinwerfer geprüft im Kontext. Mit der Spannung, die sich im Regelbetrieb ergibt.

    Mit einer normalen Bleibatterie und der entsprechenden Ladesschlussspannung.

    So sind sie zugelassen.

    Ein Booster könnte die Blendgefahr erhöhen.

    Und ob das im Schadensfall ursächlich war möchte ich nicht ausfechten müssen.

    Wenn ein Booster aus zusätzlichen 0,7V vielleicht 10...15% mehr Licht macht, ist er verkehrsgefährdent und, weil er nicht den Zulassungsbedingungen entspricht, illegal?

    Und wieso sind dann Leuchtmittel zugelassen, die schon mit der ganz normalen Bordspannung 30...50...100% mehr Licht machen ... und noch dazu in einer anderen Lichtfarbe?

    Was ist mit Limas mit erhöhter Ladespannung? ... also mehr Spannung an den Scheinwerfern und deshalb auch mehr Licht ... auch illegal?

    Vielleicht einfach mal nicht dauernd den letzten Widerspruch aus alten (aber zeitgemäßen) Vorschriften herauskitzeln, sondern den ursprünglichen Sinn verstehen.

  • hab jetzt mal 2 DC-DC Step-Ups gekauft, um mal zu schaun, was die ollen H4's mit

    etwas mehr Spannung so bringen. Ich kann den DC DC Wandler ja problemlos in

    die Booster Spannungsversorgung einschleifen. Wir werden sehen...

    Natürlich alles nur für die Rennstrecke und nicht für öffentliche Strassen !!

    Apropo, braucht noch jemand ein H7 Xenon HID universal Nachrüstset?

    LedPerf Xenon HID Conversion KIT , sollte in meinen Renault ZOE, aber der

    hat jetzt LED's

    Bullidays 2013

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    2 Mal editiert, zuletzt von V7T4 (11. Mai 2023 um 14:43)

  • Das gesamte Auto hat eine Typgenehmigung so wie es gebaut wurde und da zählen die Kabel dazu, somit ist ein Verändern erst einmal eintragungspflichtig, egal was verändert wird. Über Bordnetzmessungen werden in Fahrzeuge bestimmte Potentiale, die Last an Sicherungen, Kabeln und sonst etwas nachgewiesen, verändert man daran etwas, müsste das neu erfolgen und dies tut keiner.

    Baue ich mir also eine Soundanlage mit Subwoofer ein, müsste ich das eintragen lassen?

    Wie sieht es mit Zusatzinstrumenten Ölthermometer, Öldruckanzeige, Voltmeter aus (die müssen ja auch verkabelt werden)?

    Zusätzliche Nebel- oder Fernscheinwerfer auch eintragungspflichtig?

    Dann fahre ich also seit Jahrzehnten mit illegalen Fahrzeugen rum……

    Oha.

  • hab jetzt mal 2 DC-DC Step-Ups gekauft, um mal zu schaun, was die ollen H4's mit

    etwas mehr Spannung so bringen.

    Die werden heller - aber nicht sehr lange ... je nach Spannung auch nur sehr kurz ... ;) ... ich habe das früher mit nem regelbaren Märklin-Modelleisenbahn-Trafo ausprobiert ... :yeah:

    Gruß, Jörg

  • Und wieso sind dann Leuchtmittel zugelassen, die schon mit der ganz normalen Bordspannung 30...50...100% mehr Licht machen ... und noch dazu in einer anderen Lichtfarbe?

    Was ist mit Limas mit erhöhter Ladespannung? ... also mehr Spannung an den Scheinwerfern und deshalb auch mehr Licht ... auch illegal?

    Die Leuchtmittel sind mit dem Prüfzeichen E1 zugelassen. Das ist der Unterschied. Der Hersteller garantiert dir, dass du sie in ein serienmäßiges Fahrzeug einbauen darfst. Du musst dich an die Vorgaben des Herstellers halten. Tust du das, muss der Hersteller im Zweifelsfall haften.

    Limas mit erhöhter Spannung sind keine Serienteile. Dass fleißig auf AGM umgerüstet wird und Laderegler getauscht werden sagt doch nicht, dass das grundsätzlich legal ist. Damit hast du den Pfad des Erlaubten verlassen. Letztlich will man juristisch immer einen Verantwortlichen fassen können, wenn ein Schadensfall eintritt. Wenn du den geprüften und zugelassenen Weg verlässt kann es passieren, dass du dieser Verantwortliche bist.

    Ich werde mal meine Automotive-Bekannten fragen, was sie davon halten. Es wäre sehr interessant mit jemanden zu sprechen, der Bauartgenehmigungen/Betriebserlaubnisse macht.


    Gruß

    Florian

  • hemisoft

    ggf. kann ich ja nur temporär die Spannung erhöhen, mit einem Boost-Zusatzschalter... und mal endlich

    alle alten H4 Dinger verbrauchen...

    Bullidays 2013

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  • Ich will nicht Recht behalten aber Meinungen wird man haben und in einem Forum äußern dürfen.

    Na ja ... Meinungen sind das Eine ... Fakten und Quellenangaben das andere

    es wird auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufe

    das möchten vielleicht die eventuell zahlen sollenden Versicherer ... die möchten ja viel.

    LED Innenbeleuchtung könnte ja evtl zu blau erscheinen, und ein BOS- Fahrzeug vortäuschen.

    Ach ja ... und was ist mit den vielen LED-Serienscheinwerfern, die für kurzsichtige Menschen mit entsprechend vorgesehenen (und dem Stand der Technik entsprchenden) Sehhilfen im Rückspiegel oder auch beim Seitenblick, neben dem "normalen Licht zusätzlich ein weiteres, nämlich ein blaues Licht erkennen dann machen?

    Mir haben mehrere Optiker auf Anfrage bestätigt, dass es normal sei, dass man bei 7 Dioptrien Korrekturglas im Randbereich eben das LED-Licht spektral aufgeteilt sieht.

    Sowas berücksichtigt ja auch keiner bei der Zulassung von LED-Fahrzeugbeleuchtung.

    kann ich ja nur temporär die Spannung erhöhen, mit einem Boost-Zusatzschalter..

    Vielleicht probierst Du das mal mittels PWM ... dürfte aber bei den trägen Glühwendel-Leuchtmitteln wohl nichts bringen. :/

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Kurzer Zwischenruf zum Thema LED, Philips hat auf Rückfrage eine Standard-Email geschickt in der steht dass sie aktuell selbst nicht wissen was eigentlich getestet wird, aber sie sich sicher sind dass schon noch irgendwas getestet wird. Sinngemäß, zumindest 8o

    Weiter in der Legalitätsfrage! ;)

  • Mir haben mehrere Optiker auf Anfrage bestätigt, dass es normal sei, dass man bei 7 Dioptrien Korrekturglas im Randbereich eben das LED-Licht spektral aufgeteilt sieht.

    Sowas berücksichtigt ja auch keiner bei der Zulassung von LED-Fahrzeugbeleuchtung.

    Bevor das irgendwie Berücksichtigung findet, wird eher das Führen von Fahrzeugen für extrem fehlsichtige Menschen (+7Dioptrien) untersagt.

    Nochmal zum Booster:

    Wenn das Licht die Streuscheibe verlässt, ist nicht mehr unterscheidbar, ob es von einem werksoptimierten Glüfhaden stammt oder von einem "spannungsgetuntem" Glühfaden.

    Das Licht ist in allen Parametern das Selbe - einmal legal, einmal angeblich illegal.

    Jetzt kann sich jeder entscheiden, ob er lieber der Wissenschaft/Physik/Optik vertrauen mag oder sich der Verbotsmentalität und Verunsicherungshysterie unterwerfen mag.

    Noch ist es ein freies Land.

  • Das gesamte Auto hat eine Typgenehmigung so wie es gebaut wurde und da zählen die Kabel dazu, somit ist ein Verändern erst einmal eintragungspflichtig, egal was verändert wird. Über Bordnetzmessungen werden in Fahrzeuge bestimmte Potentiale, die Last an Sicherungen, Kabeln und sonst etwas nachgewiesen, verändert man daran etwas, müsste das neu erfolgen und dies tut keiner.

    demnach wird dann jede Abänderung für ein alternatives Radio als das Gamma ab Werk auch eintragungspflichtig.

    Erst recht, wenn dann noch eine Soundanlage eingebaut wird und dafür neue Kabel gezogen werden ....


    STVZO ... Beschaffenheiten der KFZ Elektrik nicht explizit aufgeführt und bestimmt.

    StVZO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Vorschriften / Vorgaben zur Beleuchtungseinrichtungen

  • demnach wird dann jede Abänderung für ein alternatives Radio als das Gamma ab Werk auch eintragungspflichtig.

    Eben nicht. Das Radio ist nicht Teil der Betriebserlaubnis. Und nicht relevant für die Betriebsgefahr.


    Gruß Florian

    aber die Verkabelung doch, oder habe ich das falsch verstanden? Und wenn das dann noch Blau strahelndes Display hat (BOS )...... :yeah:

  • Der Inhalt der Statements wiederholt sich. Ich schlage daher vor, dass nur noch dann ein Beitrag zu diesem Thema geschrieben wird, wenn jemand definitiv rechtlich einwandfrei abgesicherte Informationen diesbezüglich hat, um nicht ins Lächerliche abzudriften. Letzteres hat das für viele von uns interessante Thema wirklich nicht verdient.

    Viele Grüße, Wolfgang :kewl: (Nordherde)

    Das macht man so in einer Herde!

    Garage103.de

  • Ich kanns es nur nochmals erwähnen, dass Leuchtmittel und alles was so dazu gehört, zur Zulassung mit Nennspannung versorgt und geprüft werden.

    Das ist m.W. im Fahrzeugbereich eine Spannung von 12V und eine maximale Spannung von 14,4V(?).

    Genau das ist die Grundlage für die Zulassung, auch von H4-Leuchtmitteln in den T4-Serienscheinwerfern.

    Wenn ich nun durch geeignete Mittel dafür sorge, dass diese maximal für die Scheinwerferlampen zulässige Spannung am Leuchtmittel ankommen, dann entspricht das genau der Zulassung dieser Lampen bzw. Scheinwerfer.

    Der H4-Booster sorgt lediglich dafür, dass diese Spannung, mit der diese Beleuchtungseinrichtungen bei der Zulassung geprüft wird, auch an dieser Beleuchtungseinrichtung ankommt.

    Der Eingriff mittels Booster entspricht dem Stand der Technik, ist also "State of the Art", und somit selbstverständlich keinerlei unzulässige oder ergänzend abnahmepflichtige Veränderung der Fahrzeugelektrik.

    Ein Schaltrelais ist für den Einbau im Kfz geprüft und genau zu diesem Zweck vorgesehen.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass irgendwelche unzulässige Störungen (siehe EMV) erzeugt werden.

    Wolfman Welche Art Fakten würdest Du Dir denn wünschen?
    Dass Dir das ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigt?

    Deren Ausbildung und vor allem deren Kenntnisstand unterscheidet sich nicht wesentlich von dem der entsprechend vorgebildeten User dieses Forums.

    Aber Du hast ganz recht ... mit dieser Bestätigung würdest Du jemand anderem die Verantwortung anlasten und den eigenen Verstand quasi überflüssig machen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich komme aus der Autoentwicklung sehe das wie viele hier, der Umbau ist zulässig.

    Voraussetzung ist natürlich, dass der Umbau fachgerecht durchgeführt wird, sich daraus keine neue Gefahren ergeben können. Dafür steht die umbauende Person und auch der Fahrzeughalter in der Verantwortung.

    Und bei dem Umbau kann schon etwas schief gehen, selbst wenn man Fachmann ist. Wäre mir in dem verlinkten Fall die Karre abgefackelt und es wären Dritte zu Schaden gekommen, hätte man mich eindeutig zur Verantwortung ziehen können.

    Ummi
    22. November 2021 um 13:02
  • Hallo quattrofever,

    kannst du mal genauer aufzählen, was in einer Typgenehmigung so alles inhaltlich enthalten ist. Dazu muss es ja so Referenzlisten für Nachweise geben. Interessiert mich, da ich so etwas ähnliches beruflich mache, nur für ein anderes Verkehrsmittel.

    Tut mir leid, Benennung von Dokumenten ist nicht erlaubt, inhaltlich das was ich kenne ab zu schreiben wäre jetzt doch sehr aufwendig und da müsste ich auch erst schauen was erlaubt ist und was nicht, da es ja leider immer um interne und damit vertrauliche Dinge geht.

    Geht es dir um etwas Bestimmtes zum Heraussuchen?

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  • Hat mal jemand gefragt, ob die T4-Scheinwerfer (oder andere) schon geprüft wurden, aber nicht "bestanden" haben?

    Viele Grüße Robert
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    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie, Sarkasmus, satirischen Äußerungen und weiteren rhetorischen Figuren enthalten.