Selbsteinbau ohne Wohnmobilzulassung = Betriebserlaubnis erloschen?

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  • jaein. Grundsätzlich ist an einem "richtigen" Camper nix auszusetzen - man muss nur mit den Einschränkungen leben können, die ein solches Fahrzeug halt stellplatzmäßig und von der Größe mit sich bringt.
    Ich bin froh mit einem KR relativ einfach auch mal zum Einkaufen zu fahren ohne gleich X Parkplätze zu belegen, oder halt mit nem Hänger hinten dran was größeres zu transportieren oder oder oder... ohne dass ich dafür extra n weiteres Fahrzeug brauche.
    Hab im Urlaub in Schweden aber einen Einheimischen getroffen, der einen recht aktuellen Mercedes Sprinter mit etwas längerem Radstand und Hochdach hatte, und das mit Allrad. Das war noch kein Expeditionsmobil, aber ein sehr edel und clever ausgebauter Camper.

    Ich würd nicht so viel Geld dafür ausgeben wollen wie er, kann aber trotzdem neidlos (ok, mit n bisschen Neid :D ) anerkennen, dass das n geiles Fahrzeug ist.


    Für mich ist und bleibt es aber so: Fahrzeug hat "Ladung" an Bord, ist ein PKW, und zufällig eignet sich die Ladung ganz nett um im Urlaub darauf zu sitzen und zu pennen.

  • Ich möchte meinen Neid auch nicht leugnen, der Clueliner ggü meinem damaligen 50 PS-T3 war schon was anderes. Damals Matratze auf obskisten aufgebaut, aber vor ein paar Jahren konnte ich noch ungeplant nen CP ansteuern, und ziemlich sicher noch nen Stellplatz bekommen. Heute ist das nur noch ne geplante Reise mit bis zu 6 Monaten vorausbuchung.

    Da liebe ich Soltau oder Lindau, wo man einfach auf eine Wiese geschickt wird.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

  • Fun Fact: Sogar auf dem Parkplatz vorm schwedischen Flugvapnmuseet darf man inzwischen nicht mehr campen, die haben einfach zu viele Besucher für zu wenig Parkplatz, und die großen Wohnmobile haben da einfach zu viel Fläche blockiert. Einige haben das aber als wir da waren nicht gerallt, der eine wurde auch zu Recht doof angemacht, weil er sich gleich auf 4 reguläre Parkplätze gestellt hat.

    Aber man muss ja auch nach einem Besuch da nicht stehenbleiben, es gibt wenn man nicht die gängigen Apps verwendet, sondern selbst etwas sucht, in der Region genügend erlaubte Stellmöglichkeiten.

  • Außerdem wird unser neuer Ausbau und auch das Bett in Zukunft nicht mit ein paar Handgriffen zu entfernen sein. Und man braucht mehr als nur das Bordwerkzeug dafür.

    Ladung hat so transportiert zu werden, dass sie im Fall des Unfalles keine vermeidbaren Schäden hervorrufen kann.

    In einem Handwerkerauto sind die Einbauten (Schränke, Werkbänke etc.) immer dauerhaft und vor allem stabil zu befestigen, ohne dass diese deshalb in den Fahrzeugpapieren dokumentiert sein müssen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich frage mich trotzdem ob es irgendeinen Gesetzestext gibt, aus dem einen im Falle eines Unfalls mit PKW-Zulassung eine gegnerische Versicherung einen Strick draus drehen könnten.

    Hör nicht auf das Gefasel hier und lass Deinen Bus als WoMo zu ... Du wirst sonst die nächsten zehn Jahre keine einzige entspannte Minute in Deinem Camper verbringen.

  • Ich frage mich trotzdem ob es irgendeinen Gesetzestext gibt, aus dem einen im Falle eines Unfalls mit PKW-Zulassung eine gegnerische Versicherung einen Strick draus drehen könnten.

    Hör nicht auf das Gefasel hier und lass Deinen Bus als WoMo zu ... Du wirst sonst die nächsten zehn Jahre keine einzige entspannte Minute in Deinem Camper verbringen.

    Das war nicht White Stars Fragestellung.

  • Sie hat eine Frage gestellt, die nun schon mehrfach und ausführlich beantwortet und begründet wurde.

    Sie mag die Antworten aber nicht ... oder glaubt sie nicht.

    Nun also: auf die "Profis" hören und beruhigt Bus fahren.

    Einmal editiert, zuletzt von yellowone (23. Januar 2023 um 11:33)

  • axelb : Natürlich lege ich sehr viel Wert auf eure Meinungen und Aussagen hier. Ansonsten hätte ich mich hier nicht angemeldet oder diese Frage hier nicht gestellt. Ich wollte mit meiner Wortwahl mit den 'Profis' auch hier keinen verärgern.

    Es wäre nur schön, wenn mir hier oder auf der Messe jemand - gerade zu diesem Thema - hätte mehr Rechtssicherheit vermitteln können. Aber scheinbar geben das unsere deutschen Gesetze/Verordnungen nicht eindeutig her, was mich zu der Annahme bringt, dass eine gegnerische Versicherung im Fall der Fälle wohl etwas Interpretationsspielraum hat. Und wenn ich da auf der sicheren Seite sein, bzw. beruhigt durch die Gegend fahren möchte, werde ich mich wohl zur Wohnmobilzulassung entschließen müssen, wie bereits ein anderes Forenmitglied oben gesagt hat.

    Denn jetzt wo wir den Ausbau gerade neu planen, wäre es ja möglich dies zu berücksichtigen.

  • Du willst dich absichern wegen der gegnerischen (!) Versicherung bei einem Unfall?

    Der ist es recht egal wie du deinen PKW oder LKW beladen hast - außer es hatte Auswirkungen auf den Unfall.

    Du willst den Ausbau mit versichert haben bei einem Totalschaden <- ich glaube das ist des Pudels Kern?

    Was du daher lesen willst:

    Beschädigtes Transportgut: Was ist versichert und was nicht?
    Handwerksbetriebe arbeiten nicht nur bei ihren Kunden. Sie liefern mit ihren Transportern auch Waren oder bringen Material zur Baustelle. Auf eigene Kosten und…
    www.deutsche-handwerks-zeitung.de

    Sollte dir wirklich jemand das Fahrzeug zerdeppern wirst du für den Ausbau nicht viel Geld bekommen. Sehe ich gerade bei meinem Pickup. Ob da jetzt für 5'000 Euro ein neues Hardtop drauf ist oder nicht ist dem Gutachter bei der Ermittlung vom Fahrzeugwert relativ egal. Ist ja "gebraucht".

    Daher frage ich nach: was genau willst du denn wissen? Was die gegnerische Versicherung zahlt (HP-Schaden) oder was die eigene Versicherung zahlt (Vollkasko)?


    Grüße, Martin

  • Sie hat eine Frage gestellt, die nun schon mehrfach und ausführlich beantwortet und begründet wurde.

    Sie mag die Antworten aber nicht ... oder glaubt sie nicht.

    Nun also: auf die "Profis" hören und beruhigt Bus fahren.

    Natürlich lege ich sehr viel Wert auf eure Meinungen und Aussagen hier. Ansonsten hätte ich mich hier nicht angemeldet oder diese Frage hier nicht gestellt. Ich wollte mit meiner Wortwahl mit den 'Profis' auch hier keinen verärgern.

    Es wäre nur schön, wenn mir hier oder auf der Messe jemand - gerade zu diesem Thema - hätte mehr Rechtssicherheit vermitteln können. Aber scheinbar geben das unsere deutschen Gesetze/Verordnungen nicht eindeutig her, was mich zu der Annahme bringt, dass eine gegnerische Versicherung im Fall der Fälle wohl etwas Interpretationsspielraum hat. Und wenn ich da auf der sicheren Seite sein, bzw. beruhigt durch die Gegend fahren möchte, werde ich mich wohl zur Wohnmobilzulassung entschließen müssen, wie bereits ein anderes Forenmitglied oben gesagt hat.

    Denn jetzt wo wir den Ausbau gerade neu planen, wäre es ja möglich dies zu berücksichtigen.

    w.z.b.w

  • Mein Bus mit Ausbau hat LKW Zulassung. Die"Ladung" ist auch nur an der Airline Schiene befestigt und schnell entfernbar. Die Spüle ist an der B2B Verriegelung des Beifahrersitzes befestigt.

    Ich hab keine Trennwand, man kann von hinten nach vorne durch. War mir auch wichtig das ich nicht aussteigen muss um in den "Wohnraum" zu kommen.

    Ich frag mich gerade, ist das ohne Trennwand zulässig? Ich hab mal gelesen diese wird nicht mehr gefordert.

  • wenn ich da auf der sicheren Seite sein, bzw. beruhigt durch die Gegend fahren möchte,

    Wenn Dich die Versicherungsgeschichte schon so derart verunsichert, wirst Du Deine Urlaube ausschließlich auf überfüllten Campingplätzen mit sechsmonatiger Voranmeldung verbringen ... weil ALLES, WIKLICH ALLES, was man mit so einem Bus sonst noch machen kann und was erst richtig Spaß macht, auf der "unsicheren Seite" stattfindet.

  • Es wäre nur schön, wenn mir hier oder auf der Messe jemand - gerade zu diesem Thema - hätte mehr Rechtssicherheit vermitteln können.

    Ich weiß nicht warum heutzutage aus allem immer ein Problem gemacht werden muss. :kratz:

    Fehlinformationen von deinem Versicherungsonkel und auch von sogenannten Pro's auf irgendwelchen Vänleifveranstaltungen....

    Es ist doch so:

    "Gesetzlich gelten Wohnmobile als Unterklasse von Pkw. Ist das Basisfahrzeug bereits als Pkw zugelassen, gilt ein Ausbau als Ladung, der entsprechend § 22 StVO gesichert werden muss.

    Für die Zulassung hat die nicht erfolgte Umschreibung zum Sonderfahrzeug keine Auswirkungen."

    Quelle

    Die Umschreibung vom PKW als Wohnmobil ist doch fast immer aus monetären Gründen erfolgt wenn ein als PKW zugelassenes KFZ ausgebaut wurde.

    -ShnowWhite- bleibt auch ein PKW, ich wüsste keinen Grund warum ich das ändern sollte. Es gibt kein amtliches Dokument dass das verbieten würde.

    :my2cent:

    PS

    Eine gute Bekannte die seit langem in den Staaten lebt sagte mir mal: "Ihr Deutschen seid schon ein komisches Völkchen, für euch ist alles, was nicht ausdrücklich erlaubt, ist automatisch verboten. Bei uns ist das so das so das alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt."

  • Fahrzeuge mit sogenannter Wechselnutzung behalten auch nach dem Umbau ihre ursprüngliche Fahrzeugkategorie. „Temporär genutzte Einbauten, die man ohne Werkzeug entfernen kann, machen aus einem normalen Fahrzeug noch kein Wohnmobil“

    T4 2,5 TDI ACV Bj.2003
    BMW F11 535i Bj. 2010
    Ducati 999 Bj. 2003
    Simson S51B Bj.1988

    Suzuki C800 Intruder Bj. 2007
    Suzuki Samurai Eigenbau Bj. unbekannt