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  • Ich hab das Thema DPF nie 100% verfolgt, aber es gab doch da einen Filter, dem nachträglich die Zulassung entzogen wurde. Das ist nicht zufällig der? Dann wäre das damals bei Einbau richtig gewesen, aber jetzt nicht mehr und der Prüfer hätte recht...

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

    :whistling: Wer einmal mit der Mistgabel Samba tanzt, der schnarcht auch ohne Zähne :whistling:

  • Der Prüfer hat ja nur die Plakette angezweifelt, nicht die verbaute Reinigungsanlage.

    Im günstigsten Fall braucht der TE gar nichts abbauen.

    Andererseits: hätte der Prüfer dann nicht einfach die Plakette abkratzen und die richtige drankleben können :nixpeil:

    Das KBA-Gutachten kann man sich bestellen/runterladen ... kann sein, dass es etwas kostet.

    Aber ohne kommt man hier nicht weiter.

    2 Mal editiert, zuletzt von yellowone (9. September 2019 um 10:33)

  • .... ich gehe jede Wette ein die Einbauwerkstatt hat das Kreuz bei der PM Einstufung an der Falschen Stelle gemacht.

    Um das zu überprüfen breuchte man aber die ABE von HJS.

    Wie gesagt Euro1 und PMK3 vertragen sich nicht und das wird auch dem Prüfer aufgefallen sein.

    Mit freundlichen Grüßen Kay

  • Gut, dann was das GAT, dann ist das ja nicht relevant. Dann habe ich nix gesagt. ;)

    Aber wie Kay schon sagt, da passt was nicht.

    Ich war bisher immer der Meinung, man muss erst mindestens auf Euro 2 kommen um die richtige Abgsschlüsselnummer zu bekommen und kann dann mit DPF die grüne Plakette erreichen. Zumindest ist das mit Oberland Mangold Kat (Von Euro 1 auf Euro 3) und danach SK DPF (oder baugleiche) der Weg. Wenn HJS das hinbekommen hat ohne diesen Umweg... Keine Ahnung, ich glaube nicht dran.

    Gruß XLspecial

    8o Dasss....äääähhhh....läuft....  8o

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    Einmal editiert, zuletzt von xlspecial (9. September 2019 um 11:10)

  • ich gehe jede Wette ein die Einbauwerkstatt hat das Kreuz bei der PM Einstufung an der Falschen Stelle gemacht.

    Die Wette wirst Du gewinnen, Kay.

    Ich behaupte: Das Fahrzeug hatte noch niemals eine Berechtigung zum Führen einer grünen Unfugplakette.

    Begründung:

    Diesel-Fahrzeuge der Emissionsgruppe 93/59/EWG III bekommen auch nach Einbau eines Dieselpartikelfilters lediglich eine rote Plakette zugewiesen;

    übrigens auch die Wohnmobile unter 2,8t, die dann den Abgasschlüssel 0420 und ebenfalls nur die rote Plakette bekommen, nicht dass hier jemand auf die Idee mit der Ablastung (wie beim ACV) kommt und das als Empfehlung ausspricht.

    Der Prüfer hat somit alles richtig gemacht und anhand der ihm vorliegenden Unterlagen korrekt beurteilt.

    Nachtrag:
    Ob die HU-Plakettenverweigerung korrekt, ist vermag ich nicht zu beurteilen.
    Ich hätte wohl die grüne Plakette entfernt und somit wieder "ordentliche" Zustände hergestellt.

    Der eingetragene DPF ist da nicht abträglich; einzig die grüne Plakette passt nicht.


    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (9. September 2019 um 11:24)

  • Und deshalb hätte das Entfernen der Plakette in diesem Fall nicht gereicht ... es scheint eine unzulässige Abgasvorrichtung verbaut, die Betriebserlaubnis wäre erloschen, das Fahrzeug dürfte ohne Rückbau nicht mehr benutzt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von yellowone (9. September 2019 um 12:37)

  • Das Ding ist aber per Einzelgutachten eingetragen und anschließend die Betriebserlaubnis (durch die Behörde) neu erteilt worden.

    Also haltet Euch doch nicht mit dem Nebenschauplatz auf, sondern kommt auf den Punkt.

    Ein Diesel-Fahrzeug der Emissionsgruppe 93/59/EWG III bekommt niemals eine grüne Plakette, selbst wenn man noch so viel einbaut.

    Es hätte ansonsten zunächst festgestellt werden müssen, dass das Auto in eine andere Emissionsgruppe gehört, dann ginge es weiter.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • AAB und grüne Plakette passt per se nicht zusammen. Ich kenne keinen. Obwohl es sowas mal hier gab, der sowas angestrebt hat. Aber da ist ein Motorumbau günstiger.

    Gruß Multiwolf


    John Lennon: "Unsere Gesellschaft wird von
    Verrückten geführt, für verrückte Ziele. Ich glaube wir werden von Wahnsinnigen
    gelenkt, zu einem wahnsinnigen Ende, und ich glaube ich werde als Wahnsinniger
    eingesperrt, weil ich das sage. Das ist das wahnsinnige daran."

  • Mit dem wird man aber auch keine grüne Plakette bekommen:

    "Voraussetzungen: das Fahrzeug muss bereits die Euro III - Norm erfüllen und ein zulässiges Gesamtgewicht von midestens 2500 bis maximal 3500 kg erreichen."

  • Es wird hier immer wieder verbreitet, dass AAB und ABL legal keine grüne Plakette kommen könnten, weil sie sich nicht richtig informiert haben :prof:. Es ist/war möglich, aber leider auch kostspielig, weshalb die grüne Plakette bei den Vorkammermotoren nur sehr selten anzutreffen ist.

  • um nochmals die Frage des Themenstarters Arminus aufzugreifen, hier (auch nochmals) die Antworten:

    bin ich richtig eingestuft.

    Ja, Du bist richtig eingestuft.

    Wenn Du Dir die verlinkten ADAC-Beiträge mal genau anschaust wirst Du feststellen, dass diese für den PKW Abgasschlüssel "50" gelten, genauer gesagt für 0450,

    nicht aber für den für WoMos über 2,8t angewendete 0650.

    Du bist da also einem Irrtum aufgesessen, wenn Du meinst, dass Dein Auto tatsächlich EURO 4 eingestuft ist.

    Was kann ich tun?

    Was kannst Du tun?

    Um die HU zu bestehen?

    Einfach die grüne Plakette entfernen.

    Um die grüne Plakette für das Auto zu bekommen?

    Das geht in 2 Stufen ... zunächst mal muß erreicht werden, dass das Auto in eine andere Emissionsgruppe eingestuft wird.

    Da soll es verschiedene, nicht gerade günstige Möglichkeiten geben.

    Irgendwie muß die Emissionsgruppe 96/69/EG I erreicht werden, wie sie beispielsweise für ACVs.ab 97 üblich ist.

    Erst dann (im zweiten Schritt) kann durch Einbau des DPFs eine Berechtigung zum Erhalt einer grünen Plakette erwirkt werden, selbst wenn dann der ganze vorher eingebaute Abgaskram wieder raus fliegt.

    Klingt komisch, ist aber so; muß man auch nicht verstehen.

    Zudem ist das zulässige Gesamtgewicht des Autos auf maximal 2,8t zu begrenzen, weil die Regelung nur für den PKW Abgasschlüssel gilt, der bei WoMos nur bis zu diesem zGG angewendet wird.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)